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Wiederholung Qualifikationsverfahren (berufliche Grundbildung) anmelden

Die nicht bestandenen Qualifikationsbereiche in der beruflichen Grundbildung können wiederholt werden.

Anmeldung QV-Wiederholung

Elektronisch durchführbar | Fristen beachten

Voraussetzungen

  • Wer das Qualifikationsverfahren nicht bestanden hat, kann dieses zweimal wiederholen. Eine Anmeldung für die Wiederholung ist über das unten aufgeführte Formular erforderlich.
  • Die Anmeldefristen müssen eingehalten werden.
  • Repetentinnen und Repetenten ohne Nachlehrvertrag können das Qualifikationsverfahren mit oder ohne Schulbesuch repetieren.

Ablauf

  • Schritt 1: Die Kandidatinnen und Kandidaten werden von der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule schriftlich informiert, dass sie das Qualifikationsverfahren nicht bestanden haben und auf die Möglichkeit der Repetition des Qualifikationsverfahrens hingewiesen.
  • Schritt 2: Kandidatinnen und Kandidaten, mit oder ohne Nachlehrvertrag, füllen das Anmeldeformular aus und reichen es elektronisch ein. Die vorgegebenen Termine sind dabei unbedingt einzuhalten.
  • Schritt 3: Eine Anmeldebestätigung wird per E-Mail verschickt und die Rechnung mit der Anmeldegebühr per Post zugestellt.
  • Schritt 4: Die Anmeldung ist erst definitiv, wenn die Anmeldegebühr bezahlt ist.

Fristen und Termine

  • Anmeldefrist für Repetentinnen und Repetenten mit Schulbesuch: 31. Juli 2024
  • Anmeldefrist für Repetentinnen und Repetenten ohne Schulbesuch: 31. Oktober 2024

Kosten

  • Anmeldegebühr: Fr. 200.–
  • Für Repetierende ohne Lehrvertrag fallen nach der Prüfung zusätzliche Kosten für Material und Raummiete an.

Anleitungen

Rechtliche Grundlagen

Gebührenverordnung § 21 (SAR 662.111)

Formulare & Online-Dienstleistungen

Bei Schwierigkeiten mit dem Online-Anmeldeformular wenden Sie sich bitte an die Sektion Betriebliche Bildung ( betriebliche-bildung@ag.ch ).

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