Hinweis:Umsetzung der Istanbul-Konvention und Aargauer Modell
Seit dem 1. April 2018 ist die Istanbul-Konvention in der Schweiz in Kraft. Die Schweiz anerkennt damit die Dringlichkeit des Themas und die gesellschaftliche Verantwortung zur Prävention, zum Opferschutz und zur Strafverfolgung bezüglich häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen. Die Umsetzung erfolgt grösstenteils in den Kantonen. Zu den 13 Massnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kanton Aargau, die der Regierungsrat im Jahr 2022 beschlossen hat, gehört auch die Schaffung eines eigenen Lernprogramms für Gewaltausübende. Seit 2023 bietet die AHG im Auftrag des Kantons ein eigenes Lernprogramm an. Zuvor wurden Gewaltausübende in ein ähnliches Angebot in Basel-Landschaft geschickt. Evaluation betont besonders den Modellcharakter der AHG in zwei Bereichen: Einerseits ist sie in der Schweiz die einzige Anlaufstelle, die sowohl gewaltausübende als auch gewaltbetroffene Personen berät. Andererseits ist die enge Zusammenarbeit mit der Polizei einzigartig in der Schweiz. Meldungen von häuslicher Gewalt – von verbalen Auseinandersetzungen über körperliche Gewalt bis zu Tötungsdelikten – werden von der Polizei dokumentiert. Das Protokoll wird innerhalb von 48 Stunden nach der Intervention an die AHG und die zuständige Wohngemeinde zugestellt. Bei Gefahr für Kinder oder Erwachsenen wird gleichzeitig die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde informiert. Im Jahr 2025 kam es im Aargau zu 2'654 Polizeieinsätzen wegen häuslicher Gewalt, 583 Strafanzeigen, 415 Wegweisungen und 45 Kontakt- oder Annäherungsverboten.