Bulletin zur Regierungsratssitzung
Änderung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung: Regierungsrat verabschiedet Botschaft für zweite Beratung im Grossen Rat
Der Grosse Rat hat am 23. April 2024 in erster Beratung den Entwurf für eine Änderung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) ohne Änderungen beschlossen und keine Prüfungsaufträge überwiesen.
Für die zweite Beratung schlägt der Regierungsrat infolge von Fragen aus der Beratung in der Kommission für Bildung, Kultur und Sport eine zusätzliche geringfügige Anpassung von § 17b betreffend Sportunterricht vor. Aufgrund von Änderungsbedarf aus der Totalrevision des Schulgesetzes werden ausserdem eine zusätzliche Regelung im Bereich Datenschutz zu Ton-, Bild- und Videoaufnahmen (§ 64b) sowie eine Präzisierung bei der Bekanntgabe von rechtskräftigen Strafurteilen (§ 64c) beantragt. Damit bestehen auf der Sekundarstufe II diesbezüglich einheitliche Bestimmungen.
Botschaft an den Grossen Rat: GR 24.293(öffnet in einem neuen Fenster)