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Bulletin zur Regierungsratssitzung

Regierungsrat beantragt Verpflichtungskredit für die Wiggertalstrasse, Abschnitt Nord, in Rothrist

Der Abschnitt Nord der Wiggertalstrasse in Rothrist verläuft ab Bernstrasse (K235) nach Norden und mündet nach rund 900 Metern westlich in den Rössliweg (K309) ein. Das Projekt entlastet das Dorfzentrum von Rothrist massiv vom Durchgangsverkehr und ist das letzte Netzelement zur Umsetzung der Lenkungsstrategie aus dem Verkehrsmanagement Region Wiggertal.

Für die zukünftig geplanten Arbeitszonen sind zwei Anschlüsse an die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord vorgesehen. Östlich des Anschlusses Wiggertalstrasse Nord an die Bernstrasse sind Flächen für ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen reserviert. Weitere Massnahmen sind im Oberwilerfeld vorgesehen. Das Projekt wird von diversen flankierenden Massnahmen begleitet. Sie sollen den Durchgangsverkehr auf die Wiggertalstrasse und auf die neue Aarburgerstrasse umleiten. Dank der verkehrlichen Entlastung durch die neue Wiggertalstrasse und die flankierenden Massnahmen erhält die Bernstrasse eine neue Bedeutung und Funktion. Die Bernstrasse wird vom Rössliplatz bis zum Knoten Grüthgässli an die Gemeinde übergehen, wie auch der Rössliweg vom Knoten Rössliplatz bis zur Einmündung der Wiggertalstrasse. Der Kanton und die Gemeinde Rothrist haben ein Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) für die Bernstrasse und für den Rössliweg ausgearbeitet.

Mit der Realisierung dieses letzten Abschnitts findet das Generationenwerk einen Abschluss: Der Abschnitt Bleiche in Zofingen bis Nigglishäuserstrasse in Oftringen ist seit 2009 in Betrieb, die Abschnitte Nigglishäuserstrasse bis Bernstrasse in Aarburg/Oftringen und Bleiche bis Strengelbacherstrasse in Zofingen wurden im Herbst 2018 dem Verkehr übergeben.

Der Regierungsrat beantragt beim Grossen Rat den Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 36,67 Millionen Franken. Davon entfallen Anteile von 8,32 Millionen Franken auf die Gemeinde Rothrist und von 28,35 Millionen Franken auf den Kanton. In diesen Anteilen nicht berücksichtigt ist der vom Bund in Aussicht gestellte Beitrag aus dem Agglomerationsprogramm von 9,01 Millionen Franken.

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