Hauptmenü

Archivierte Anhörungen

Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz (BeurG), Änderung

Das totalrevidierte Beurkundungsrecht ist seit 2013 in Kraft. Grundsätzlich bewährt es sich in der Praxis. Dennoch zeigt sich zwischenzeitlich aufgrund von verschiedenen Rückmeldungen Revisionsbedarf auf allen Erlassstufen. Es sollen der Schutz der Kundschaft von Urkundspersonen insgesamt weiter gestärkt, das Dienstleistungsangebot durch eine genügende Anzahl Urkundspersonen gesichert und Unklarheiten in der Praxis beseitigt werden.

eAnhörung

Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des "Smart Service Portal".

Die Anhörung dauert von Freitag 4. November 2022 bis Montag, 6. Februar 2022.

Kurzbeschrieb

Die vorgeschlagenen Rechtsänderungen dienen in erster Linie der Klärung von Praxisfragen und der Vereinfachung des Beurkundungswesens. Unter anderem soll bezüglich Beurkundungsbefugnis und beruflicher Befähigung der Zugang erweitert und vereinfacht werden. Die Ausstandsbestimmungen sollen praxistauglicher gestaltet werden. Die Aktenführung und das Beurkundungsverfahren sind im Hinblick auf die digitale Arbeit zu aktualisieren. Verschiedene Rechtsänderungen – unter anderem die Streichung der relativen Verjährungsfrist – sollen zudem den Bereich der Verantwortlichkeit erweitern. Damit soll der Schutz der Kundschaft von Urkundspersonen weiter gestärkt werden.

Aufgrund von politischen Vorstössen und Umfragen bei den Teilnehmenden von Notariatsprüfungen ist ferner vorgesehen, die Zulassungsvorschriften und die Durchführung zu verbessern, und zwar sowohl für die Prüfungsteilnehmenden als auch für die Expertinnen und Experten. Mit der vorgesehenen Lockerung der Zulassungsvoraussetzungen zur Erlangung der Beurkundungsbefugnis im Kanton Aargau soll die Anzahl der Dienstleistungsanbietenden künftig erhalten werden, Denn aufgrund der Demographie ist in den nächsten Jahren tendenziell mit einem Rückgang zu rechnen.

Dokumente

Fragen zu eAnhörungen?

Bei generellen Fragen zu eAnhörungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an e-anhoerungen@ag.ch

Bei inhaltlichen Fragen zur Anhörungsvorlage wenden Sie sich bitte an den Kontakt am Ende dieser Seite.