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Archivierte Anhörungen

VORSCHLAG NEUE VORLAGE FÜR Anhörungen auf ag.ch

Die kantonale Energiepolitik steht auf drei Säulen, welche die Basis für den Gegenvorschlag zur Aargauischen Klimaschutzinitiative bilden: die unverminderte Weiterführung des Förderprogramms Energie im Gebäudebereich, die Umsetzung einer Solaroffensive sowie die nun vorgeschlagene schlanke Teilrevision des Energiegesetzes.

Die Anhörung dauert von Freitag, 20. Mai 2022 bis Freitag, 2. September 2022.

eAnhörung: Login im Smart Service Portal VARIANTE 1

Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint die Login-Maske des "Smart Service Portal". Melden Sie sich dort mit Ihrem persönlichen Nutzerkonto an. Wenn Sie im Namen einer Organisation an einer Anhörung teilnehmen, können Sie nach dem Login auf die Organisation wechseln. Haben Sie kein weiteres Konto zur Auswahl, müssen Sie zuerst dafür von Ihrer Organisation berechtigt werden. Sollte Ihre Organisation noch kein Konto haben, können Sie eines erstellen. ENTWEDER PDF ODER VIDEO VERLINKEN, LEIDER IST NUR EIN LINK MÖGLICH.

eAnhörung: Teilnahme via Smart Service Portal - VARIANTE 2

Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint die Login-Maske des "Smart Service Portal". Melden Sie sich dort mit Ihrem persönlichen Nutzerkonto an. Wenn Sie im Namen einer Organisation an einer Anhörung teilnehmen, können Sie nach dem Login auf die Organisation wechseln. Haben Sie kein weiteres Konto zur Auswahl, müssen Sie zuerst dafür von Ihrer Organisation berechtigt werden. Sollte Ihre Organisation noch kein Konto haben, können Sie eines erstellen.

Vorteile von eAnhörungen

Mit einem Organisationskonto können Sie innerhalb Ihrer Organisation gemeinsam digital den Fragebogen beantworten. Zudem haben Sie eine zentrale Ablage, aller eingereichten Stellungnahmen und sehen in der Übersicht, zu welcher Anhörung Ihre Organisation eingeladen wurde, welche weiteren aktuell laufen und wie der Status Ihrer Stellungnahme ist.

eAnhörung - VARIANTE 3

Teilnahme via Smart Service Portal

Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint die Login-Maske des "Smart Service Portal". Melden Sie sich dort mit Ihrem persönlichen Nutzerkonto an. Wenn Sie im Namen einer Organisation an einer Anhörung teilnehmen, können Sie nach dem Login auf die Organisation wechseln. Haben Sie kein weiteres Konto zur Auswahl, müssen Sie zuerst dafür von Ihrer Organisation berechtigt werden. Sollte Ihre Organisation noch kein Konto haben, können Sie eines erstellen.

Vorteile von eAnhörungen

Mit einem Organisationskonto können Sie innerhalb Ihrer Organisation gemeinsam digital den Fragebogen beantworten. Zudem haben Sie eine zentrale Ablage, aller eingereichten Stellungnahmen und sehen in der Übersicht, zu welcher Anhörung Ihre Organisation eingeladen wurde, welche weiteren aktuell laufen und wie der Status Ihrer Stellungnahme ist.

Kurzbeschrieb

Das Energiegesetz sieht kein Verbot von fossilen Energieträgern vor. Beim Ersatz des Wärmeerzeugers in Gebäuden mit Wohnnutzung darf der Anteil nichterneuerbarer Energie 90 Prozent des Bedarfs nicht überschreiten. Dabei können auch Effizienzmassnahmen an der Gebäudehülle berücksichtigt werden. Zudem ist eine einfach anwendbare Härtefallregelung vorgesehen. Mit der Teilrevision des Energiegesetzes unternimmt der Regierungsrat einen weiteren Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft – mit dem Ziel der Dekarbonisierung, des Erhalts der Versorgungssicherheit und des Ausbaus erneuerbarer Energien.

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