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Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz Aargau, BZG-AG); Änderung

Mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz(Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) vom 20. Dezember 2019 wird das Gesetz über den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz im Kanton Aargau (BZG-AG) teilweise revidiert. Die Teilrevision beinhaltet neben Anpassungen an das Bundesrecht unter anderem Änderungen in der Aus- und Weiterbildungsdauer im Zivilschutz, im Bereich der Telematik und Alarmierung, in der Klärung der Abwehr und Bewältigung von ABC-Ereignissen sowie die Einführung einer obligatorischen Sicherheitsveranstaltung bei Partnern des Bevölkerungsschutzes.

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Kurzbeschrieb

Um die kantonalen Rechtsgrundlagen mit der Strategie des Bundes in Einklang bringen zu können, wird das Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (BZG-AG) wie folgt angepasst und weiterentwickelt:

Im Bereich der Schutzdienstpflicht soll es um Anpassungen der Dauer der Grund-, Zusatz- und Kaderausbildung sowie der Weiterbildung gehen. Eine Optimierung der Ausbildung soll durch eine einheitliche Ausbildungsdoktrin und eine verbesserte Koordination von Ausbildungen und Übungen erreicht werden.

Die Stärkung der Führung durch den Bund strahlt indirekt auf die Kantone aus. Um Unklarheiten minimieren und klare Leitlinien zur Ausbildung schaffen zu können, sollen die Regionalen Führungsorgane (RFO) durch die Teilrevision neu als Koordinationsorgan definiert werden.

Im Bereich der Telematik und Alarmierung wird durch die Teilrevision die Einbindung der Partner im Bevölkerungsschutz in neu eingeführte Systeme gewährleistet sowie der Betrieb und Unterhalt der Kommunikationssysteme festgehalten. Ausserdem legt das BZG-AG künftig die Informationspolitik bei Gefährdungen in Notlagen und bei Katastrophen fest.

Die Zuständigkeiten für den ABC-Schutz (atomar, biologisch und chemisch) werden neu im BZG-AG verankert. Dies ermöglicht es, durch eine Rollenklärung die unmittelbar anstehenden Aufgaben in diesem Querschnittsbereich zu bearbeiten und damit die Abwehr und Bewältigung von ABC-Ereignissen zu gewährleisten. Im Bereich des Schutzes kritischer Infrastrukturen soll die Grundlage zur Bezeichnung einer Zentralstelle durch den Regierungsrat geschaffen werden. Zur Vermeidung von administrativen Doppelspurigkeiten soll ausserdem die Verwaltung der zweckgebundenen Ersatzbeiträge effizient und künftig zentral über den Kanton erfolgen. Zudem schafft die Änderung eine rechtliche Grundlage für die Durchführung einer obligatorischen Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz für junge Schweizerinnen und Schweizer sowie für niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer in den Bevölkerungsschutzregionen.

Dokumente

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