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Archivierte Anhörungen

Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz)

Die Ombudsperson soll Anliegen der Bevölkerung, die sich aus dem Umgang mit Behörden ergeben, entgegennehmen, Auskünfte erteilen, klären, beraten und vermitteln. Ein Weisungsrecht gegenüber Behörden kommt ihr nicht zu. Die Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen soll unentgeltlich sein.

eAnhörung

Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich von "Mein Konto".

Diese Anhörung dauert vom 29. Oktober 2021 bis 28. Januar 2022.

Kurzbeschrieb

Zum Wirkungsbereich der kantonalen Ombudsstelle sollen die Behörden der kantonalen Verwaltung, die unselbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten, sowie die Aargauische Gebäudeversicherung und die Sozialversicherungsanstalt als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten gehören. Ihr können von Mitarbeitenden, deren Organisation in den Wirkungsbereich der Ombudsstelle einbezogen ist, auch Meldungen über Missstände am Arbeitsplatz gemeldet werden (Whistleblowing).

Demgegenüber sollen die übrigen selbstständigen Staatsanstalten, privatrechtliche Leistungserbringer mit öffentlichen Aufgaben, die Spitäler, die Justiz, kirchliche Institutionen, der Grosse Rat und die Gemeinden dem Wirkungsbereich der Ombudsstelle entzogen sein. Das Gleiche gilt für alle Behörden hinsichtlich ihrer Rechtssetzungstätigkeit, für Rechtsmittelverfahren sowie die Tätigkeit bereits bestehender Schlichtungsinstitutionen.

Die Ombudsstelle soll auf Gesuch hin tätig werden oder wenn sie bei ihren Abklärungen feststellt, dass auch Untersuchungen in anderen Bereich notwendig sind. Sie soll selbst entscheiden, ob und wie eingehend sie sich mit einer Angelegenheit befassen will.

Die Ombudsstelle soll unabhängig sein und vom Grossen Rat auf vier Jahre gewählt werden. Sie soll jährlich detailliert Bericht erstatten und damit die Öffentlichkeit aktiv und umfassend über ihre Tätigkeit informieren.

Dokumente

Fragen zu eAnhörungen?

Bei generellen Fragen zu eAnhörungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an e-anhoerungen@ag.ch

Bei inhaltlichen Fragen zur Anhörungsvorlage wenden Sie sich bitte an den untenstehenden Kontakt.