eAnhörung
Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich von "Mein Konto".
Das über 100-jährige Laborgebäude des Amts für Verbraucherschutz befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Eine Sanierung im laufenden Betrieb ist weder betrieblich noch wirtschaftlich zweckmässig. Projektiert ist ein Neubau des Amts für Verbraucherschutz in Unterentfelden. Für dieses Bauvorhaben wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
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Das im Departement Gesundheit und Soziales angesiedelte Amt für Verbraucherschutz ist gegenwärtig in den beiden kantonseigenen Gebäuden am Kunsthausweg 24 (Laboratorium) und im Calame-Haus (Büros) an der Oberen Vorstadt 14 in Aarau untergebracht. Das über 100-jährige Laborgebäude befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Auch reichen die vorhandenen Platzverhältnisse vor Ort zur Durchführung der geforderten Untersuchungen nicht aus. Eine Sanierung im laufenden Betrieb ist weder betrieblich noch wirtschaftlich zweckmässig. Die Tätigkeiten von Inspektion und Untersuchung sind eng miteinander verknüpft und erfordern einen regen Austausch von Inspektions- und Laborpersonal.
Darum hat der Regierungsrat im Dezember 2017 entschieden, das Amt für Verbraucherschutz unter einem Dach zusammenzuführen. Der Kauf des Bildungszentrums in Unterentfelden im Dezember 2018 bedeutet eine Lösung für den Neubau auf einem Grundstück im Eigentum des Kantons, die sofort geplant und zeitnah realisiert werden kann. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie hat der Regierungsrat beim Grossen Rat einen Projektierungskredit über 4,7 Millionen Franken beantragt, der im August 2019 ohne Gegenstimmen gutgeheissen wurde. Das im Detail erstellte Vorprojekt weist Erstellungskosten von 43,9 Millionen Franken aus. Unter Einbezug der Vorlaufkosten von Fr. 160'000.– und einer Kostenermittlungstoleranz von 10 % wird dem Grossen Rat ein Baukredit von total 48,46 Millionen Franken beantragt. Für dieses Bauvorhaben wird vorgängig, gestützt auf § 66 der Verfassung des Kantons Aargau eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Bei generellen Fragen zu eAnhörungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an e-anhoerungen@ag.ch
Bei inhaltlichen Fragen zur Anhörungsvorlage wenden Sie sich bitte an den untenstehenden Kontakt.