eAnhörung
Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des "Smart Service Portal".
Die Aargauer Kantonsverfassung soll mit einem Klima-Paragrafen ergänzt werden. Die von der Kommission UBV vorgeschlagene Formulierung verpflichtet Kanton und Gemeinden, sich für den Klimaschutz einzusetzen. Gleichzeitig erhalten sie den Auftrag, sich auch mit den Auswirkungen des Klimawandels auseinanderzusetzen und Massnahmen zu ergreifen. Dabei sind die Ziele des Bundes und die für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des "Smart Service Portal".
Die Anhörung dauert vom 14. Juli 2022 bis 28. Oktober 2022.
An der Sitzung des Grossen Rats vom 31. August 2021 wurde die Parlamentarische Initiative (21.159) Jonas Fricker, Grüne, Baden (Sprecher), Gian von Planta, GLP, Baden, Uriel Seibert, EVP, Schöftland, Gabi Lauper Richner, SP, Niederlenz, und Alfons Paul Kaufmann, Mitte, Wallbach, vom 15. Juni 2021 betreffend Klima-Artikel in der Verfassung vorläufig unterstützt und der Kommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) zur Behandlung zugewiesen. Die Kommission UBV hat das Geschäft am 12. Dezember 2021, am 10. März 2022 sowie am 24. Juni 2022 beraten und beschlossen, die Parlamentarische Initiative mit Änderungen in die Anhörung zu geben. Neu soll die Aargauer Kantonsverfassung mit einem § 42a abis) Klima ergänzt werden. Die von der Kommission UBV vorgeschlagene Formulierung dieses Paragrafen verpflichtet Kanton und Gemeinden, sich für den Klimaschutz einzusetzen. Gleichzeitig erhalten sie den Auftrag, sich auch mit den Auswirkungen des Klimawandels auseinanderzusetzen und Massnahmen zur Anpassung an dessen schädliche Auswirkungen zu ergreifen. Dabei sind die Ziele des Bundes und die für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen zu berücksichtigen.
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) führt stellvertretend für den Regierungsrat und im Auftrag der Kommission UBV das Anhörungsverfahren gemäss § 66 Verfassung des Kantons Aargau durch.
Bei generellen Fragen zu eAnhörungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an e-anhoerungen@ag.ch
Bei inhaltlichen Fragen zur Anhörungsvorlage wenden Sie sich bitte an den Kontakt am Ende dieser Seite.