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Archivierte Anhörungen

EU-Datenschutzreform – Anpassung des kantonalen Rechts; IDAG, EG StPO, PolG, EG AVIG/ AVG

Mit der Vorlage wird das kantonale Datenschutzrecht an das Datenschutzniveau des Bundes, der Europäischen Union und des Europarats angepasst.

Kurzbeschrieb

Das eidgenössische Datenschutzrecht wird derzeit einer Totalrevision unterzogen. Dabei wird auch die aktuell revidierte Datenschutzgesetzgebung der Europäischen Union (EU) und des Europarats berücksichtigt und umgesetzt. Die Änderungen der Datenschutzbestimmungen auf Bundesebene sowie auf europäischer Ebene wirken sich ebenfalls auf das kantonale Recht aus. Im Kanton Aargau steht die Anpassung des formellen Datenschutzrechts im Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) im Vordergrund. Insbesondere durch die Einführung von neuen Begrifflichkeiten und der Erhöhung des Detaillierungsgrads der Bestimmungen im Datenschutz-Reformpaket der EU müssen Ergänzungen und Präzisierungen vorgenommen werden. Es sind aber auch Bereiche des materiellen Datenschutzrechts tangiert. Diesbezüglich anzupassen sind das Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG), das Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) und das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung sowie zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (EG AVIG/AVG).

Mit den vorliegenden Entwürfen für die genannten Gesetzesänderungen soll sichergestellt werden, dass die kantonalen Datenschutzbestimmungen sowohl dem nationalen als auch dem europäischen Standard entsprechen. Durch die Anpassungen an das europäische Datenschutzniveau bleibt insbesondere das Zugriffsrecht der Polizei auf das europaweite Fahndungssystem – das Schengener Informationssystem (SIS) – weiterhin gewährleistet. Zudem ist ein adäquates Datenschutzrecht auch für den zunehmenden elektronischen Handel und die international tätige Wirtschaft von Nutzen, wird dadurch doch der Marktzutritt in den EU-Raum gesichert. Somit profitiert auch die Aargauer Volkswirtschaft als Ganzes.

Ein Rechtsakt des revidierten EU-Datenschutzrechts ist von der Schweiz als Teil des Schengen-Abkommens am 1. August 2016 notifiziert worden. Die entsprechenden Neuerungen sind innert zwei Jahren von Bund und Kantonen umzusetzen. Aufgrund dieses engen Zeitrahmens muss die Anhörungsfrist ausnahmsweise auf zwei Monate verkürzt werden.

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