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Archivierte Anhörungen

Programm Natur 2030 – Für einen vielfältigen und vernetzten Lebensraum Aargau; Handlungsfelder bis 2030; Ziele und Massnahmen der 1. Etappe 2021–2025

Das Programm Natur 2030 ist ein Eckpfeiler der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzpolitik. Es dient dem Vollzug von Aufgaben zum Schutz der Landschaft, zur Sicherung, Aufwertung und Vernetzung von Lebensräumen und zur gezielten Förderung von Arten. Aufgaben, die der Bund dem Kanton überträgt und die er, gestützt auf die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA), mitfinanziert.

Kurzbeschrieb

Gemäss Entwicklungsleitbild 2017–2026 will der Regierungsrat Natur und Landschaft schützen, pflegen und zielgerichtet aufwerten. Der Bund überträgt den Kantonen die Sicherung, Aufwertung und Vernetzung von Lebensräumen, den Schutz und die gezielte Förderung gefährdeter Arten sowie Aufgaben zum Schutz der Landschaft. Gestützt auf das Natur- und Heimatschutzgesetz werden diese Aufgaben über Programmvereinbarungen im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs zu rund 45 % durch den Bund mitfinanziert.

Der Bericht "Programm Natur 2030 – Für einen vielfältigen und vernetzten Lebensraum Aargau; Handlungsfelder bis 2030; Ziele und Massnahmen der 1. Etappe 2021–2025" orientiert zusammenfassend über die erzielten Wirkungen und Leistungen des Programms "Natur 2020" und über die Handlungsschwerpunkte und spezifischen Ziele der 1. Etappe des Programms "Natur 2030".

Mit dem Bevölkerungswachstum nimmt auch die Beeinträchtigung der Aargauer Natur und Landschaft durch intensive Nutzungen, Verkehr, Lichtimmissionen, Naherholung und Freizeitaktivitäten weiter zu. Der Klimawandel führt zu Veränderungen der Artenzusammensetzung, Hitze- und Trockenheitsereignisse wirken sich namentlich auf Feuchtlebensräume nachteilig aus und erfordern gezielte Aufwertungsmassnahmen sowie Anpassungen der Pflegekonzepte.

Das Programm "Natur 2030" knüpft nahtlos an das noch bis Ende 2020 laufende Programm "Natur 2020" an, entwickelt die bisher erfolgreich umgesetzten Instrumente und Massnahmen weiter und trägt zu Lösungen für die anspruchsvollen Interessenabwägungen bei. Vom Programm Natur 2030 profitiert nicht nur die Natur, sondern auch die Gemeinden gewinnen an Lebensqualität und Standortattraktivität.

Anhörungsunterlagen

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts können bis zum 24. Januar 2020 zum Berichtsentwurf "Programm Natur 2030" Stellung nehmen.