Revision der Strassengesetzgebung
Das Strassengesetz ist in die Jahre gekommen und soll revidiert werden. Die Anhörung dauert vom Freitag 26. Juni 2020 bis am Montag 28. September 2020.
Kurzbeschrieb
Das bestehende Strassengesetz vermag die heutigen Anforderungen inhaltlich nicht mehr in allen Teilen zu erfüllen und ist formal veraltet. Der Grosse Rat hat den Regierungsrat mit entsprechenden Vorstössen mit der Revision beauftragt.
Die wichtigste Änderung im neuen Strassengesetz betrifft die Gemeindebeiträge an den Bau und den Unterhalt der Innerortsstrecken von Kantonsstrassen. In den übrigen Punkten wird die bisherige Pra-xis im kantonalen Strassenwesen, die sich grundsätzlich bewährt hat, optimiert und entsprechend den neuen technischen und verkehrlichen Anforderungen weiterentwickelt.
- Schreiben des Vorstehers (PDF, 2 Seiten, 246 KB)
- Anhörungsbericht (PDF, 68 Seiten, 2,3 MB)
- Beilage zum Anhörungsbericht (Synopse Strassengesetz) (PDF, 28 Seiten, 632 KB)
- Fragebogen (PDF, 6 Seiten, 149 KB)
- Online-Fragebogen
- Adressatenliste (PDF, 2 Seiten, 222 KB)
Hinweis
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