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Archivierte Anhörungen

Materielle und formelle Revision des Gebührenrechts; Allgemeines Gebührengesetz (GebührG) und Gebührendekret (GebührD)

Im Rahmen der Revision soll die Steuerbarkeit durch den Grossen Rat, die Auffindbarkeit der Gebührentatbestände für die Öffentlichkeit und Verwaltung sowie die Rechtssicherheit erhöht und der Deckungsgrad von kantonalen Gebühren geprüft werden.

eAnhörung

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Kurzbeschrieb

Mit der Wiederaufnahme der Projektarbeiten zur Revision des Gebührenrechts, welche infolge der verschiedenen Sparmassnahmen mehrfach sistiert werden mussten, wird der strategische Entwicklungsschwerpunkt gemäss Beschluss des Grossen Rats umgesetzt. Neben der Aktualisierung der Rechtsanalyse wurden insbesondere die Gebührentatbestände hinsichtlich Kosten und Erlöse einer erneuten vertieften Prüfung unterzogen. Das Ergebnis der Kosten- und Erlösanalyse zeigt, dass die meisten Gebührentatbestände eine Unterdeckung aufweisen. Demgegenüber stehen wenige Gebührentatbestände mit einer Überdeckung. Gesamthaft betrachtet ist ein Kostendeckungsgrad von lediglich rund 42 % zu verzeichnen. Dieses Ergebnis zeigt, dass der Kanton generell eher zu tiefe Gebühren erhebt und deshalb kein substanzielles Gebührensenkungspotenzial besteht. Einzig im Bereich der Verkehrszulassung (Aufgabenbereich 215) besteht eine Überdeckung, die wesentlich dem Kostendeckungsprinzip wiederspricht. Diesem Umstand soll durch eine gezielte Gebührensenkung von rund 10 Millionen Franken Rechnung getragen werden. Von einer allgemeinen Erhöhung des Kostendeckungsgrads wird vor dem Hintergrund der aktuellen finanzpolitischen Lage (stabiler Finanzhaushalt, Covid-19-Pandemie) und der damit verbundenen finanziellen und gesellschaftlichen Auswirkungen abgesehen.

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