Gemeinden Merenschwand und Würenlos; Anpassung des Richtplans
Anpassung des Kapitels S 4.1 Halteplätze für Fahrende; Festsetzung von Durchgangsplätzen in Merenschwand und Würenlos
Kurzbeschrieb
In den Gemeinden Merenschwand und Würenlos soll je ein Durchgangsplatz für Fahrende als Festsetzung in den Richtplan aufgenommen werden. Die geplanten Plätze sollen Schweizer Fahrenden die Möglichkeit eines kurzfristigen Aufenthalts, insbesondere während der Reisezeit von Frühling bis Herbst, bieten.
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