eAnhörung
Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des "Smart Service Portal".
Das 50-jährige Strassengesetz mit der Regelung der Motorfahrzeugabgabe vermag die heutigen Anforderungen inhaltlich nicht mehr in allen Teilen zu erfüllen und ist formal veraltet. Das neue Verkehrssteuergesetz legt den Grundstein für eine zeitgemässe und auf ökologische Kriterien ausgerichtete Besteuerung der Motorfahrzeuge im Kanton Aargau.
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Die heutigen Verkehrssteuertarife für Personen- und Lieferwagen sowie Motorräder, die auf der Bemessungsgrundlage Steuer-PS basieren, sollen durch neue technologieneutrale Tarife ersetzt werden. Vorgesehen ist die Bemessung nach Gewicht und Leistung. Durch eine ökologische Tarifanpassung werden die Ziele der Klimapolitik unterstützt. Keine Änderung ist bei der Besteuerung der Nutzfahrzeuge und Transportanhänger vorgesehen. Die Revision ist ertragsneutral gestaltet, das heisst insgesamt und innerhalb der einzelnen Fahrzeugkategorien bleibt der Gesamtertrag der Verkehrssteuer unverändert.
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