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Gebiete Burg, Laubberg, Wessenberg, Heitersberg und Lindenberg; Anpassung des Richtplans

Ergänzung des Richtplankapitels E 1.3 Windkraftanlagen (Planungsanweisungen und örtliche Festlegungen zu den grossen Windkraftanlagen)

Kurzbeschrieb

Gegenstand der geplanten Anpassung des Richtplans sind fünf Gebiete, die dem Planungsgrundsatz A in Richtplankapitel E 1.3 entsprechen und zur vertieften Überprüfung der Eignung für grosse Windkraftanlagen in Frage kommen. Es sind dies die Gebiete Burg, Laubberg, Wessenberg, Heitersberg und Lindenberg. Es soll ausserdem die Grundanforderung gelten, dass in einem Gebiet mindestens drei gleichartige Windkraftanlagen gleichzeitig zu erstellen sind.

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