eAnhörung
Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des "Smart Service Portal".
Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (EG Familienzulagengesetz, EG FamZG) soll teilweise revidiert werden. Der Regierungsrat schlägt vor, die Familienzulagen um Fr. 10.– zu erhöhen. Daneben gibt es weiteren Anpassungsbedarf.
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Im Kanton Aargau gelten für die Familienzulagen die vom Bund festgelegten monatlichen Mindestansätze (für Kinder bis zu ihrem vollendeten 16. Lebensalter Fr. 200.–, für Jugendliche Fr. 250.–). Die als Postulat überwiesene (21.12) Motion der SP-Fraktion (Sprecherin Claudia Rohrer, Rheinfelden) vom 5. Januar 2021 betreffend Erhöhung der Familienzulagen fordert den Regierungsrat auf, das EG FamzG zu ändern und die Kinderzulagen zu erhöhen. Die Motionäre begründeten ihre Forderung damit, dass Familien besondere, nicht zuletzt auch finanzielle Belastungen tragen würden und der Kanton aktuell nur die Mindestzulagen ausrichtet. Der Regierungsrat schlägt vor, die Familienzulagen um Fr. 10.– zu erhöhen.
Daneben gibt es weiteren Anpassungsbedarf. So sollen die Defizitgarantie des Kantons für die kantonale Familienausgleichskasse aufgehoben und die kantonalen Anerkennungsvoraussetzungen für private Familienausgleichskassen präzisiert werden. Weiter ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Veröffentlichung der Leistungskennzahlen der im Kanton Aargau tätigen Familienausgleichskassen vorgesehen.
Die Anhörung dauert bis am 20. Oktober 2023. Das geänderte Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.