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Archivierte Anhörungen

Virtuelle und hybride Sitzungen der kantonalen und kommunalen Legislativen und Exekutiven; Gesetz über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG)

Die Covid-19-Pandemie hat die politische Arbeit vor grosse Herausforderungen gestellt. Sitzungen konnten nicht oder nur unter Einhaltung von aufwendigen Schutzmassnahmen durchgeführt werden. Zwei überwiesene Vorstösse fordern nun Rechtsgrundlagen, die es künftig erlauben, Sitzungen der Exekutiv- und Legislativbehörden virtuell oder hybrid durchzuführen. Die virtuelle und hybride Durchführung von Sitzungen soll sowohl auf kantonaler als auch auf kommunaler Ebene zulässig werden.

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Kurzbeschrieb

Der vorliegende Entwurf einer Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes sieht im Wesentlichen vor, dass Plenumssitzungen des Grossen Rates bei Vorliegen einer Krisensituation, aufgrund der eine physische Teilnahme der Mitglieder nicht oder nur sehr erschwert möglich ist, virtuell oder hybrid durchgeführt werden können. Sitzungen der grossrätlichen Kommissionen, des Büros, der Präsidentenkonferenz und des Regierungsrats sollen aufgrund der geringeren Mitgliederanzahl der Gremien voraussetzungslos, das heisst ohne Vorliegen einer Krisensituation oder sonstiger besonderer Umstände, virtuell oder ausnahmsweise hybrid durchgeführt werden können.

Sitzungen auf kommunaler Ebene sollen ebenfalls virtuell oder hybrid durchgeführt werden können. Entsprechend soll im Gemeindegesetz eine Grundlage geschaffen werden, die es den Gemeinden erlaubt, Regelungen für die virtuelle und hybride Durchführung von Sitzungen des Einwohnerrats und dessen Organe sowie des Gemeinderats einzuführen. Für die virtuelle oder hybride Durchführung von Sitzungen des Einwohnerrats gilt die Voraussetzung einer Krisensituation gleichermassen. Im Übrigen kann die Gemeinde die für sie stimmige Regelung treffen.

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