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Laufende Anhörungen

Gemeinde Rothrist IO/AO; NK204 Wiggertalstrasse, Abschnitt Nord, mit flankierenden Massnahmen K235 Bernstrasse und K309 Rössliweg; Verpflichtungskredit; Anpassung Kantonsstrassennetz

Die Idee einer Wiggertalstrasse von Zofingen bis zum Autobahnanschluss Rothrist und einer neuen Aarequerung im Raum Aarburg/Rothrist besteht seit Jahrzehnten. Die Linienführung der Wiggertalstrasse wurde im Raum Aarburg – Oftringen – Rothrist mehrfach im kantonalen Richtplan angepasst. Nach umfangreichen planerischen Abklärungen wurde der Abschnitt Nord der Wiggertalstrasse auf Seite Rothrist im Dezember 2016 im Richtplan festgesetzt. Mit der Realisierung dieses letzten Abschnitts findet das Generationenwerk einen Abschluss. Der erste Abschnitt der Wiggertalstrasse, ab Bleiche Zofingen bis zur Nigglishäuserstrasse in Oftringen, ist seit 2009 in Betrieb. Die beiden weiteren Abschnitte der Wiggertalstrasse ab Nigglishäuserstrasse bis zur Bernstrasse in Aarburg/Oftringen und zwischen Bleiche bis zur Strengelbacherstrasse in Zofingen wurden im Herbst 2018 dem Verkehr übergeben.

eAnhörung

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Kurzbeschrieb

Die neue Wiggertalstrasse schliesst im Knoten Wiggerbrücke an die bestehende Autobahnbrücke respektive die K235 Bernstrasse an und führt über das offene Feld Richtung Autobahnanschluss Rothrist / Areal Möbel Hubacher / XXXLutz bis zur K309 Rössliweg.

Durch flankierende Massnahmen auf der K235 Bernstrasse, zwischen dem neuen Knoten Wiggerbrücke und dem Knoten Breite, und auf der K309 Rössliweg, zwischen dem Knoten Rössliplatz und dem Anschluss an die K204, soll der Durchgangsverkehr auf die Wiggertalstrasse, Abschnitt Nord und auf die neue Aarburgerstrasse konfliktfrei umgeleitet werden.

Dank der verkehrlichen Entlastung durch die neue Wiggertalstrasse und die flankierenden Massnahmen, erhält die Magistrale der Bernstrasse eine vollkommen neue Bedeutung und Funktion. War der Strassenraum bisher vor allem Durchfahrtsachse und besass in erster Linie funktionale Aufgaben, soll dieser zukünftig Koexistenzen ermöglichen, zum Aufenthalt einladen und gestalterisch hohe Qualitäten aufweisen. Der verloren gegangene dörfliche Charakter wird durch gezielte Eingriffe und Konzeptionen wieder gestärkt, und die Wohn- und Geschäftsstandorte werden gleichzeitig attraktiver. Dies soll mit entsprechenden Gestaltungsmassnahmen erreicht werden.

Auf Basis des Bauprojekts wurde ein Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) erstellt. Die Untersuchung erbringt den Nachweis, dass das Vorhaben grundsätzlich umweltverträglich realisiert werden kann.

Die Kosten sind auf 36,67 Millionen Franken veranschlagt (Preisbasis 2023). Davon entfallen Anteile von 8,32 Millionen Franken auf die Gemeinde Rothrist und von 28,35 Millionen Franken auf den Kanton. In diesen Anteilen nicht berücksichtigt ist der vom Bund in Aussicht gestellte Beitrag aus dem Agglomerationsprogramm von rund 9,01 Millionen Franken. Der effektiv vom Bund geleistete Beitrag wird den Kostenanteilen der Gemeinde und des Kantons angerechnet werden.

Dokumente zur Anhörung

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