Die parlamentarische Initiative verlangt eine Änderung der Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV), des Gesetzes über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG), der Geschäftsordnung (GO) sowie des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF). Mit den Änderungen sollen die Mitsprache- und Informationsrechte des Grossen Rats in Notstandslagen gewährleistet werden. Das Parlament als Volksvertretung soll gestärkt werden.
Hinweis:eAnhörung
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Die Anhörung dauert vom 25. April 2025 bis 25. August 2025.
Kurzbeschrieb
Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 27. August 2024 die parlamentarische Initiative der Kommission für Aufgaben und Finanzen (KAPF) betreffend "Notstandsrecht" vorläufig unterstützt und an die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) zur Behandlung zugewiesen. Die Kommission AVW hat das Geschäft am 12. November 2024 und am 27. Februar 2025 beraten und beschlossen, die parlamentarische Initiative mit Änderungen in die Anhörung zu geben.
Der Regierungsrat soll verpflichtet werden, dem Grossen Rat Sonderverordnungen, die er gestützt auf § 91 Abs. 4 KV erlässt, nachträglich zur Genehmigung vorzulegen. Hierzu ist eine Verfassungsänderung notwendig. Der Prozess zur nachträglichen Genehmigung soll im GVG rechtlich verankert werden. Die rasche Handlungsfähigkeit des Regierungsrats soll dabei erhalten bleiben. Zudem sollen dem Grossen Rat in Notstandslagen gegenüber dem Regierungsrat verbindliche Informationsrechte zugesichert werden, indem eine bestehende oder eine speziell dafür eingesetzte grossrätliche Kommission den Regierungsrat in seiner Arbeit begleitet. Für die vorzeitige Freigabe von notwendigen Budgetmitteln und Verpflichtungskrediten für Massnahmen, die keinen Aufschub dulden, soll der Regierungsrat zudem zwingend vorgängig die Ermächtigung des zuständigen Organs des Grossen Rats einholen. Diese Regelung soll auch ausserhalb von Notstandslagen gelten. Im Hinblick auf die Berücksichtigung einer möglichst vollständigen demokratischen Meinungsbildung wird zu sämtlichen geplanten Änderungen – auch für diejenigen auf Dekretsstufe – eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Die vorliegende Revision betrifft zwei Themenbereiche. Damit der Grosse Rat und insbesondere die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Gelegenheit haben, ihren politischen Willen möglichst unverfälscht zum Ausdruck zu bringen (Grundsatz der Einheit der Materie), wird das Revisionsvorhaben in zwei Vorlagen aufgeteilt.