Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Ätherische Öle und Raumdüfte: Mängel bei 75 Prozent der untersuchten Produkte festgestellt

In einer national koordinierten Kampagne haben die kantonalen Fachstellen für Chemikalien ätherische Öle und Raumdüfte überprüft. 50 Produkte mussten wegen gesundheitsschädigender Inhaltsstoffe aus dem Verkehr gezogen werden. Rund 40 Prozent der 256 geprüften Produkte wiesen Mängel bei der Kennzeichnung oder der Verpackung auf. Besonders häufig fehlten die gesetzlich geforderten Gefahrensymbole.

Ätherische Öle und Raumdüfte sind in Innenräumen zwecks Aromatisierung sehr beliebt. Da diese Produkte häufig aus natürlichen Quellen stammen, fehlt oft das Bewusstsein für mögliche Gefahren. Ätherische Öle und Raumdüfte können die Haut, die Augen und die Schleimhäute bei direktem Kontakt reizen oder allergische Reaktionen hervorrufen.

Viele ätherische Öle müssen deshalb nach Chemikalienrecht mit entsprechenden Gefahrenhinweisen und Piktogrammen gekennzeichnet werden.

Produkte mit problematischen Inhaltsstoffen

Insgesamt 27 Produkte enthielten den synthetischen Duftstoff Lilial. Zubereitungen mit einem Gehalt von über 0,3 Prozent Lilial können das Erbgut oder das Kind im Mutterleib schädigen. Der Verkauf solcher Produkte an Privatpersonen ist daher verboten.

Von verschiedenen natürlichen Ölen ist zudem bekannt, dass diese den Stoff Safrol enthalten können. Besonders häufig ist es in Zimtblatt- und Muskatnussöl enthalten. Da es sich bei natürlichen Ölen meist um ein Gemisch verschiedener Stoffe handelt, ist Safrol häufig nicht explizit als Inhaltsstoff deklariert. Produkte mit einem Gehalt von über 0,1 Prozent Safrol gelten als krebserregend und dürfen daher nicht an Privatpersonen verkauft werden. 23 Produkte überschritten den Grenzwert und wurden aus dem Verkehr genommen.

Häufig mangelhafte Kennzeichnung

Bei rund 40 Prozent der 256 überprüften Produkte wurde eine mangelhafte Gefahrenkennzeichnung festgestellt. Ebenso häufig fehlte die Deklaration der allergenen Inhaltsstoffe. Dies verunmöglicht es Konsumentinnen und Konsumenten, sich über die möglichen Gefahren dieser Produkte zu informieren. Die in gewissen Fällen vorgeschriebenen kindersicheren Verschlüsse waren ebenfalls häufig nicht vorhanden.

Gesetzliche Grundlagen

Raumdüfte und ätherische Öle, die als Duftstoffe im Handel verfügbar sind, unterstehen den Bestimmungen der Chemikaliengesetzgebung. Hersteller und Importeure solcher Produkte müssen gemäss Chemikalienrecht beurteilen, ob diese das Leben oder die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt gefährden können. Sie müssen diese vor dem Inverkehrbringen gesetzeskonform einstufen, verpacken und kennzeichnen. Zudem muss für diese Produkte in der Regel ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden. Unter gewissen Umständen können reine ätherische Öle auch nach den Vorgaben des Lebensmittelrechts (Kosmetika, Aromastoffe) oder des Heilmittelrechts (Aromatherapie) in Verkehr gebracht werden. Hier gelten klare Vorschriften, in welchen Fällen dies möglich ist und welche Bedingungen damit verbunden sind.

  • Departement Gesundheit und Soziales