Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Aufsichtsverfahren Vormundschaftsbehörde Reinach :
Ergebnis der Voruntersuchung

Im Anschluss an die Medienberichterstattung über die Pflegeplatzierung eines fünfjährigen Mädchens im Jahr 1996 verlangte die betroffene Vormundschaftsbehörde Reinach eine aufsichtsrechtliche Untersuchung der beanstandeten Kindesschutzmassnahme. Die Voruntersuchung ergab keine unsachgemässen oder gesetzwidrigen Kindesschutzmassnahmen, und es wurde diesbezüglich kein aufsichtsrechtlicher Handlungsbedarf festgestellt.

Die "Rundschau" des Schweizer Fernsehens berichtete in zwei Sendungen über Pflegeplatzierungen im Jahr 1986 eines damals fünfjährigen Mädchens bei einer angeblichen Prostituierten und nach deren Tod im November 1999 wiederum bei einer Sexarbeiterin. Dies löste weitere Medienberichte aus. Worauf die betroffene Vormundschaftsbehörde Reinach am 4. Februar 2008 die aufsichtsrechtliche Untersuchung der beanstandeten Kindsschutzmassnahmen verlangte.

Erste Platzierung unproblematisch

Nach Prüfung einschlägiger Akten und Kontaktaufnahme mit verschiedenen Massnahmenverantwortlichen wurde die Voruntersuchung mit Entscheid am 25. März 2008 abgeschlossen. Beim untersuchten Kindsschutzverfahren handelte es sich um eine schwierige und aufwändige Aufgabenstellung insbesondere bezüglich des Kontakts des Kindes zu seinen Eltern. Die Vormundschaftsbehörde musste das Kind der elterlichen Obhut entziehen. Das Kind entwickelte sich an beiden Pflegeplätzen persönlich und schulisch gut und fühlte sich nach eigener und nach Aussage von Drittpersonen wohl. Nach dem unerwarteten Tod der ersten Pflegemutter im November 1999 wurde das mittlerweile achtjährige Kind bis zur definitiven Neuplatzierung vorübergehend bis zum Abschluss des Schuljahres für acht Monate in einer ihm vertrauten Pflegefamilie untergebracht. Beide Pflegeverhältnisse waren durch die bestellten Beistände regelmässig - mehrfach jährlich überprüft worden. Auch die am ersten Pflegeort in unmittelbarer Nachbarschaft wohnende Sozialvorsteherin unterhielt regelmässigen Kontakt mit der Pflegemutter und dem Kind. Dabei gab es keine Anhaltspunkte für eine Tätigkeit dieser Pflegemutter als Prostituierte.

Im Sinne des Kindes gehandelt

Der Beiständin wurde gerüchteweise bekannt, dass die Pflegemutter der vorübergehenden Platzierung, tätig als Telefonistin, sporadisch auch Telefonsexgespräche geführt haben soll. Nach Bekunden der Pflegemutter allerdings nicht während des Aufenthaltes des Kindes in ihrem Haushalt. Da die definitive Platzierung schon in Vorbereitung war, das Kind selber von dieser Tätigkeit der Pflegemutter nichts zu wissen schien, am Pflegeplatz bleiben wollte und auch in der Schule nichts auffiel, erübrigte sich für die Beiständin eine Meldung an die Vormundschaftsbehörde. Diese Einschätzung erwies sich auch im Nachhinein als richtig, da kein Interventionsbedarf erkennbar war und eine kurzfristige weitere Zwischenplatzierung mit vielen Ungewissheiten und einem Verlust der Vertrauenspersonen für das Kind verbunden gewesen wäre.

Gang an die Medien ist zu beanstanden

Betreffend der Aufgabenbereiche der Vormundschaftsbehörde Reinach und der Beistände konnten somit keine unsachgemässen oder gesetzwidrigen Massnahmen festgestellt werden. Zu beanstanden ist vor dem Hintergrund dieser Untersuchungsergebnisse jedoch der Gang der jetzigen Pflegemutter an die Medien. Das Pflegekind wurde dadurch unnötig und ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern kompromittiert. Weiter beanstandete die heutige Pflegemutter das Pflegegeld. Dieses bot immer wieder Anlass zu Diskussionen. Diesem Thema hatte sich die Vormundschaftsbehörde Reinach schon vor der Medienorientierung angenommen. Die Höhe des Pflegegeldes wird zwischen Pflegeeltern und Vormundschaftsbehörde vereinbart. Die Auszahlungen basierten deshalb auch im vorliegenden Fall auf der entsprechenden Vereinbarung. Über das Einkommen des Pflegekindes wurde und wird separat korrekt Buch geführt. Bezüglich der öffentlich beanstandeten Sachverhalte besteht damit kein aufsichtsrechtlicher Handlungsbedarf.

  • Gerichte