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Gründung der Hochrheinkommission :
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Die bereits heute sehr guten gegenseitigen Kontakte über den Rhein vereinfachen und institutionalisieren: Diese Ziele hat die am 17. September 1997 in Laufenburg (Aargau) gegründete Hochrheinkommisson (HRK). Die HRK soll ein Instrument der praktischen Problemlösung über die Grenzen hinweg werden.

Gründung

Seit 1991 trafen sich Vertreter der deutschen und schweizerischen Rheinanliegergemeinden ein- bis zweimal jährlich im Rahmen der Rheinanliegerkonferenz. 1993 bis 1996 erarbeiteten der Kanton Aargau und von baden-württembergischer Seite der Regionalverband Hochrhein-Bodensee gemeinsam das Strukturmodell Hochrhein. Dort entstanden Organe der Zusammenarbeit auch für das Land Baden-Württemberg und den Kanton Aargau, den Landkreis Waldshut und die Planungsverbände beiderseits des Rheines. Ebenso bestehen eine Reihe von gemeinsamen Arbeitsgruppen für Bereiche wie Verkehr, Grundwasser usw. Diese verschiedenen Organe sollen nun in der HRK zusammengefasst werden.

An der Gründungsveranstaltung nahmen weit über 100 Vertreterinnen und Vertreter von Mitgliedern und Beobachtern der HRK teil. Unter den Gästen befand sich auch der Präsident der Oberrheinkonferenz, Regierungsrat Eduard Belser (BL). Die Versammlung verabschiedete die Kooperationsvereinbarung betreffend die Gründung der HRK. Dabei handelt es sich um einen der ersten Anwendungsfälle des soeben in Kraft getretenen Karlsruher Übereinkommens, das den unteren Gebietskörperschaften die grenzüberschreitende Kooperation erleichtert. Die Versammlung wählte den 14köpfigen Vorstand der HRK. Zum ersten Präsidenten der HRK wurde der Aargauer Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer, Vorsteher des Baudepartements, erkoren. Zum Vizepräsidenten gewählt wurde Dr. Bernhard Wütz, Landrat des Landkreises Waldshut.

Vertragspartner der HRK sind das Land Baden-Württemberg, der Kanton Aargau, der Landkreis Waldshut, vier Planungsverbände beiderseits des Rheines sowie 13 baden-württembergische und 37 aargauische Gemeinden. Vorbehältlich der Zustimmung seines Kreistages wird auch der Landkreis Lörrach Partner der HRK. Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Landeskirchen beteiligen sich im Beobachterstatus an der HRK. Diese ist für weitere Interessenten nach Westen und Osten offen.

Hochrheinkommission

Die HRK versteht sich als Forum, das zwischen den Problemlösern beidseits des Rheines vermittelt. Sie soll in erster Linie dem Informationsaustausch zwischen ihren Mitgliedern und Beobachtern sowie weiteren Interessierten dienen. Weiter ist es Aufgabe der Hochrheinkommission, nicht nur die grenznachbarlichen Sorgen und Probleme aufzunehmen und Lösungen zuzuführen, sondern auch vorhandene Ideen zur Förderung der Nachbarschaft umzusetzen.

Überblick über die Kooperationsvereinbarung betreffend die Gründung der Hochrheinkommission

Vertragspartner

  • Kanton Aargau, Land Baden-Württemberg, Landkreise Waldshut und Lörrach (Genehmigung der zuständigen Organe des Landkreises Lörrach vorbehalten), 37 aargauische und 13 baden-württembergische Gemeinden, drei aargauische und ein baden-württembergischer Planungsverband
  • Wirtschaftsverbände (inkl. Gewerkschaften) und Landeskirchen als Beobachter

Zweck

  • Möglichst einfache Strukturen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • Zusammenarbeit mit den weiteren Partnern am Oberrhein, Hochrhein und Bodensee

Entstehung

Vorläufer: Rheinanliegerkonferenz und Strukturmodell Hochrhein

Rechtliche Grundlage

Karlsruher Übereinkommen vom 23. Januar 1996

Organisation

  • Plenarversammlung, Vorstand, Präsidium und Geschäftsstelle
  • Präsidium: Jährlicher Wechsel zwischen einem Mitglied des aargauischen Regierungsrates und dem Landrat des Landkreises Waldshut

Finanzierung

je 1/3 deutsche und aargauische Mitglieder sowie EU

Dauer

grundsätzlich unbegrenzt

Aarau, 17. September 1997/JPG

  • Staatskanzlei