Neues Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG)
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Start der Vernehmlassung
Das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 9. Juli 1968 wird einer Totalrevision unterzogen und durch einen neuen Erlass ersetzt. Das neue Gesetz regelt das Verfahren präziser und dient dadurch sowohl den rechtsanwendenden Behörden als auch den betroffenen Privaten. Durch den teilweisen Wegfall von Rechtsmittelinstanzen kann das Verfahren beschleunigt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Mai 2006.
Die Totalrevision des VRPG ist ein Teilprojekt der Justizreform, welche die Umsetzung von Massnahmen zur Effektivitäts- und Effizienzsteigerung und damit zur Entlastung der Gerichte und der verwaltungsinternen Rechtspflege anstrebt. Die Revisionsarbeiten stützen sich auf die durch den Grossen Rat beschlossenen Leitsätze. Das neue Gesetz orientiert sich stark an den nach wie vor sachgerechten Elementen des heutigen VRPG, bringt aber einige gewichtige Neuerungen.
Verkürzung des Instanzenzugs
Oftmals weist der Rechtsmittelweg zwei oder mehrere Beschwerdeinstanzen mit gleicher Überprüfungsbefugnis auf. Die Folge davon ist eine lange Prozessdauer ohne einen in grundsätzlicher Hinsicht verbesserten Rechtsschutz. Auf kantonaler Stufe sollen künftig im Normalfall zwei Beschwerdeinstanzen mit der Verwaltungsrechtspflege befasst sein.
Klare Definition der Verfahrensbeteiligten
Die fehlende Definition der Verfahrensbeteiligten im geltenden Gesetz führte zu erheblichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten. Mit der Parteistellung sind aber die Verfahrensrechte und -pflichten wie rechtliches Gehör, Akteneinsicht, Anspruch auf Kostenersatz, Pflicht zur Kostentragung und dergleichen verbunden. Dieser Punkt muss deshalb klarer geregelt sein.
Anpassungen an Bundesrecht
Am 1. Januar 2007 wird ein neuer Artikel in der Bundesverfassung (Art. 29a) in Kraft treten, der jeder Person bei Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich einen Anspruch auf Beurteilung der Streitsache durch eine richterliche Behörde gibt. Dieser neuen Vorschrift wird im neuen VRPG Rechnung getragen.
Das neue VRPG regelt auch das Verfahren vor dem Versicherungsgericht. Damit kann die inhaltlich längst nicht mehr genügende und teilweise bundesrechtswidrige Verordnung über die Rechtspflege in Sozialversicherungssachen aufgehoben werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.ag.ch/vernehmlassungen abrufbar.