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Wohlen: Steuerfuss 115% :
Regierungsrat genehmigt Voranschlag und legt Steuerfuss fest

Nach der Ablehnung in der Referendumsabstimmung hat der Regierungsrat den Steuerfuss der Gemeinde Wohlen für das Jahr 2007 auf 115% festlegt. Angesichts der kurz- und mittelfristigen Mehrbelastungen lassen die gesetzlichen Bestimmungen über die Ausgabendeckung keinen tieferen Wert zu.

Gemäss § 98 des Gemeindegesetzes entscheidet der Regierungsrat über den Voranschlag und den Steuerfuss einer Gemeinde endgültig, wenn das zuständige Organ die vom Gemeinderat bzw. Einwohnerrat beantragte Vorlage zwei Mal zurückweist.

Der Einwohnerrat Wohlen hat am 16. Oktober 2006 den Voranschlag der Einwohnergemeinde Wohlen mit einem Steuerfuss von 105 % verworfen. Der Grund dafür lag in der finanziellen Ausgangslage der Gemeinde, die kurzfristig hohe Investitionen zu tätigen hat und Mehrbelastungen in der laufenden Rechnung bewältigen muss.

Die Überarbeitung des Voranschlages ergab, dass keine nachhaltigen Einsparungen realisiert werden können. Die vorgenommenen Kürzungen und Mehreinnahmen von total rund 1 Mio. Franken wurden durch die erwarteten Ertragsausfälle der Steuergesetzrevision wieder kompensiert. Zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde hat der Einwohnerrat am 20. November 2006 auf Antrag des Gemeinderates den Voranschlag 2007 mit einem Steuerfuss von 115 % verabschiedet. In der Referendumsabstimmung vom 7. Januar 2007 wurde die Vorlage mit klarem Mehr verworfen.

Der Regierungsrat ist den gesetzlichen Vorgaben bezüglich einer mittelfristig sichergestellten Ausgabendeckung sowie den Überlegungen des Gemeinderates und des Einwohnerrates Wohlen gefolgt. Er verabschiedete deshalb das Budget 2007 und legte den Steuerfuss auf 115 % fest. Die Gemeinde hat in den Jahren 2007 und 2008 ausserordentlich hohe gebundene, d.h. von der Gemeinde nicht beeinflussbare Ausgaben mit entsprechenden Kapital- und Betriebsfolgekosten zu finanzieren. Dazu ist eine angemessene Selbstfinanzierung erforderlich, die mit dem Steuerfuss von 115 % erreicht wird. Mit der Steuerfuss-Festlegung ist die Empfehlung verbunden, einen allfälligen Ertragsüberschuss im Jahre 2007 in der Hauptsache zur Schuldenreduktion zu verwenden.

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