Abstimmung vom 18. Mai 2025
Am Abstimmungstermin vom 18. Mai 2025 kann die Aargauer Stimmbevölkerung über zwei Vorlagen entscheiden.
Kantonale Vorlagen
Vorlage 1: Steuergesetz (StG); Änderung vom 3. Dezember 2024
Mit der Steuerstrategie 2022–2030 will sich der Kanton Aargau für alle Einkommens- sowie Vermögensstufen unter den zehn steuerlich attraktivsten Kantonen positionieren. Die vorliegende Änderung des Steuergesetzes («Steuergesetzrevision 2025») ist eine zentrale Massnahme dieser Strategie. Sie entlastet Familien finanziell und senkt die Vermögenssteuern.
Die bereits am 1. Januar 2025 in Kraft gesetzte Steuergesetzrevision Schätzungswesen (Liegenschaftsbewertung) führt zu Mehreinnahmen für Kanton und Gemeinden. Die Steuergesetzrevision 2025 wird durch diese Mehreinnahmen finanziert.
Mit der Steuergesetzrevision 2025 werden Steuern gezielt gesenkt. Neu können deutlich höhere Kinderabzüge und höhere Abzüge für Drittbetreuungskosten geltend gemacht werden. Für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten gilt ebenfalls neu ein deutlich höherer Abzug. Weiter werden die Vermögenssteuern sowie die Gewinnsteuern für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen gesenkt.
Gegen den Beschluss der Steuergesetzrevision 2025 vom 3. Dezember 2024 wurde im Grossen Rat mit 42 Stimmen das Behördenreferendum ergriffen. Die Vorlage untersteht deshalb der Volksabstimmung.
Weitere Unterlagen und Informationen zu dieser Vorlage finden Sie unter der Geschäftsnummer GR.24.273(öffnet in einem neuen Fenster) im Bereich des Grossen Rats.
Vorlage 2: Aargauische Volksinitiative "Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!" vom 12. Juni 2024
Die Bundesverfassung garantiert die Gleichstellung von Frau und Mann. So ist für die gleiche Arbeit der gleiche Lohn zu bezahlen. Unternehmen mit 100 Mitarbeitenden oder mehr müssen Lohnanalysen durchführen.
Statistische Auswertungen zeigen, dass die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern zwar abnehmen, aber immer noch vorhanden sind. Für das Jahr 2022 hat das Bundesamt für Statistik festgestellt, dass Frauen durchschnittlich 16,2 Prozent weniger verdienen. Nur gut die Hälfte dieses Lohnunterschieds lässt sich mit Unterschieden wie der Ausbildung oder der beruflichen Stellung erklären.
Die Aargauische Volksinitiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!» wurde am 12. Juni 2024 mit 3'281 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt eine Verschärfung der obligatorischen Lohnanalysen. So soll die Pflicht zur Lohnanalyse im Kanton Aargau schon für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden gelten.
Zudem soll der Kanton zusammen mit der Tripartiten Kommission (TPK) die Einhaltung der Analysepflicht sowie die Einhaltung der Vorgaben kontrollieren. Wenn sich zeigt, dass ein Unternehmen Frauen beim Lohn deutlich schlechter stellt, soll es Sanktionen für dieses Unternehmen geben.
Weiter verlangt die Initiative die Wiedereinführung einer Fachstelle zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, der Diversität in der Gesellschaft und des Schutzes vor Diskriminierung. Diese Fachstelle wäre die zentrale Kontroll- und Meldestelle für Verstösse gegen die Lohngleichheit.
Weitere Unterlagen und Informationen zu dieser Vorlage finden Sie unter der Geschäftsnummer GR.24.301(öffnet in einem neuen Fenster) im Bereich des Grossen Rats.
Abstimmungsbroschüre vom 18. Mai 2025 (PDF, 24 Seiten, 873 KB)
Kantonale Erläuterungen als Audio-Datei (ZIP, 45,5 MB)
Eidgenössische Vorlagen
Es gelangen keine eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung.
Medienmitteilung der Bundeskanzlei vom 15. Januar 2025(öffnet in einem neuen Fenster)
Informationen zu den Ersatzwahlen auf Bezirks- und Kreisebene vom 18. Mai 2025 finden Sie hier.