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Wahlen & Abstimmungen

Referenden

Bürgerinnen und Bürger können eine Volksabstimmung über bestimmte Entscheide des Grossen Rats (zum Beispiel Gesetze oder Beschlüsse über neue einmalige Ausgaben von mehr als fünf Millionen Franken) verlangen. Damit ein Referendum zustande kommt, braucht es innert der Sammelfrist von neunzig Tagen nach der Publikation im Amtsblatt die Unterschrift von 3'000 Stimmberechtigten.

Hängige Referenden

Nachfolgend werden Beschlüsse des Grossen Rats aufgeführt, welche dem fakultativen Referendum unterliegen und im Amtsblatt publiziert wurden (laufende Referendumsfrist):

Schulgesetz; Änderung; 2. Beratung; fakultatives Referendum

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 10. September 2024 beschlossen:

Schulgesettz; Änderung; 2. Beratung; fakultatives Referendum

1.
Der Entwurf der Änderung des Schulgesetzes vom 17. März 1981 wird, wie er aus den Beratungen hervorgegangen ist, zum Beschluss erhoben.

2.
Es wird festgestellt, dass der Beschluss dem fakultativen Referendum gemäss § 63 Abs. 1 lit. a der Kantonsverfassung unterliegt.

Die Referendumsfrist läuft bis 26. Dezember 2024.

Im Übrigen wird auf die §§ 40 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 10. März 1992 (SAR 131.100) verwiesen. Weitere Dokumente zu diesem Beschluss finden Sie unter der Geschäftsnummer GR.24.183 im Bereich Grosser Rat.

Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG); Änderung; 2. Beratung; fakultatives Referendum

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 10. September 2024 beschlossen:

Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG); Änderung; 2. Beratung; fakultatives Referendum

1.
Der Entwurf der Änderung des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom 19. Januar 1993 wird, wie er aus den Beratungen hervorgegangen ist, zum Beschluss erhoben.

2.
Es wird festgestellt, dass der Beschluss dem fakultativen Referendum gemäss § 63 Abs. 1 lit. a der Kantonsverfassung unterliegt.

Die Referendumsfrist läuft bis 26. Dezember 2024.

Im Übrigen wird auf die §§ 40 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 10. März 1992 (SAR 131.100) verwiesen. Weitere Dokumente zu diesem Beschluss finden Sie unter der Geschäftsnummer GR.24.202 im Bereich Grosser Rat.

Förderprogramm Energie 2025–2028; Verpflichtungskredit; Beschlussfassung; fakultatives Referendum

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 19. November 2024 beschlossen:

Förderprogramm Energie 2025–2028; Verpflichtungskredit; Beschlussfassung; fakultatives Referendum

"Für das "Förderprogramm Energie 2025–2026" wird ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 97,2 Millionen Franken beschlossen."

Die Beschluss unterstehen gemäss § 63 Abs. 1 lit. d der Verfassung des Kantons Aargau (KV) dem fakultativen Referendum.

Die Referendumsfrist läuft bis 27. Februar 2025.

Im Übrigen wird auf die §§ 40 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 10. März 1992 (SAR 131.100) verwiesen. Weitere Dokumente zu diesem Beschluss finden Sie unter der Geschäftsnummer GR.24.276 im Bereich Grosser Rat.

Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW); Änderung; 2. Beratung; fakultatives Referendum

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 5. November 2024 beschlossen:

Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW); Änderung; 2. Beratung; fakultatives Referendum

1.

Der Entwurf der Änderung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) vom 6. März 2007 wird, wie er aus den Beratungen hervorgegangen ist, zum Beschluss erhoben.

2.

Es wird festgestellt, dass der Beschluss dem fakultativen Referendum gemäss § 63 Abs. 1 lit. a der Kantonsverfassung unterliegt.

Die Referendumsfrist läuft bis 27. Februar 2025.

Im Übrigen wird auf die §§ 40 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 10. März 1992 (SAR 131.100) verwiesen. Weitere Dokumente zu diesem Beschluss finden Sie unter der Geschäftsnummer 24.293 im Bereich Grosser Rat.

Interkantonale Vereinbarung über Beiträge der Kantone an die Kosten des Unterrichts in der landwirtschaftlichen und bäuerlich-hauswirtschaftlichen Berufsbildung (Landwirtschaftliche Schulgeldvereinbarung); Aufhebung; fakultatives Referendum

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 5. November 2024 beschlossen:

Interkantonale Vereinbarung über Beiträge der Kantone an die Kosten des Unterrichts in der landwirtschaftlichen und bäuerlich-hauswirtschaftlichen Berufsbildung (Landwirtschaftliche Schulgeldvereinbarung); Aufhebung; fakultatives Referendum

1.

2.

Dem Austritt des Kantons Aargau aus der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge der Kantone an die Kosten des Unterrichtes in der landwirtschaftlichen und bäuerlich-hauswirtschaftlichen Berufsbildung (Landwirtschaftliche Schulgeldvereinbarung) vom 7. Februar 1997 (SAR 400.540) wird zugestimmt.

Es wird festgestellt, dass der Beschluss dem fakultativen Referendum gemäss § 63 Abs. 1 lit. c der Kantonsverfassung unterliegt.

Die Referendumsfrist läuft bis 27. Februar 2025.

Im Übrigen wird auf die §§ 40 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 10. März 1992 (SAR 131.100) verwiesen. Weitere Dokumente zu diesem Beschluss finden Sie unter der Geschäftsnummer 24.293 im Bereich Grosser Rat.

Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO); Änderung; fakultatives Referendum

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 22. Oktober 2024 beschlossen:

Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO); Änderung; fakultatives Referendum

1.
Der Entwurf der Änderung des Dekrets über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) vom 4. Juni 1991 wird, wie er aus den Beratungen hervorgegangen ist, zum Beschluss erhoben.

2.
Es wird festgestellt, dass der Beschluss dem fakultativen Referendum gemäss § 63 Abs. 1 lit. f der Kantonsverfassung unterliegt.

Die Referendumsfrist läuft bis 6. März 2025.

Im Übrigen wird auf die §§ 40 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 10. März 1992 (SAR 131.100) verwiesen. Weitere Dokumente zu diesem Beschluss finden Sie unter der Geschäftsnummer 24.225 im Bereich Grosser Rat.

Steuergesetz (StG); Änderung; 2. Beratung; fakultatives Referendum (Nachvollzug Bundesrecht)

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 26. November 2024 beschlossen:

Steuergesetz (StG); Änderung; 2. Beratung; fakultatives Referendum (Nachvollzug Bundesrecht)

1.

Der Entwurf der Änderung des Steuergesetzes (StG) vom 15. Dezember 1998 wird, wie er aus den Beratungen hervorgegangen ist, zum Beschluss erhoben.

2.

Es wird festgestellt, dass der Beschluss dem fakultativen Referendum gemäss § 78 Abs. 4 in Verbindung mit § 63 Abs. 1 lit. a der Kantonsverfassung unterliegt.

Die Referendumsfrist läuft bis 13. März 2025.

Im Übrigen wird auf die §§ 40 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 10. März 1992 (SAR 131.100) verwiesen. Weitere Dokumente zu diesem Beschluss finden Sie unter der Geschäftsnummer 24.272 im Bereich Grosser Rat.