Abstimmung vom 9. Juni 2024
Am Abstimmungstermin vom 9. Juni 2024 konnte die Aargauer Stimmbevölkerung über fünf Vorlagen entscheiden.
Eidgenössische Vorlagen
- Vorlage 1: Volksinitiative vom 23. Januar 2020 "Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)"
- Vorlage 2: Volksinitiative vom 10. März 2020 "Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)"
- Vorlage 3: Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit"
- Vorlage 4: Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)
Kantonale Vorlage
Vorlage 5: Verfassung des Kantons Aargau (Kurztitel und Klimaparagraf); Änderung vom 7. November 2023
Der Klimaparagraf geht aus einer parlamentarischen Initiative hervor. Dieser verpflichtet Kanton und Gemeinden, sich für den Klimaschutz einzusetzen. Gleichzeitig erhalten sie den Auftrag, sich mit den Auswirkungen des Klimawandels auseinanderzusetzen und Anpassungsmassnahmen zu ergreifen. Dabei sind die Ziele des Bundes und die für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen zu berücksichtigen. Die Schweiz soll ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen, als durch natürliche und technische Speicher aufgenommen werden (Netto-Null-Ziel).
In der Schweiz und im Aargau zeigen sich die Auswirkungen des Klimawandels bereits heute überdurchschnittlich stark. Der bisherige Temperaturanstieg ist mehr als doppelt so hoch wie im globalen Durchschnitt. Die Auswirkungen treffen alle Bereiche von Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. In den kommenden Jahrzehnten wird die Temperatur weiter ansteigen. Längere Trockenperioden, häufigere und längere Hitzewellen und mehr Starkniederschläge werden unser Klima prägen.
Der Kanton Aargau erarbeitete 2021 eine kantonale Klimastrategie mit einem Massnahmenplan. Es hat sich bei der Umsetzung der Klimastrategie gezeigt, dass verbindliche Ziele fehlen. Mit der Verankerung des Klimaschutzes in der Verfassung des Kantons Aargau schafft der Kanton diese verbindliche Grundlage für den Umgang mit den Herausforderungen des Klimawandels.
Die Revision der Verfassung des Kantons Aargau wird weiter dazu genutzt, den Titel der Verfassung des Kantons Aargau mit der Kurzbezeichnung "KV" und dem Kurztitel "Kantonsverfassung" zu ergänzen.
Weitere Unterlagen und Informationen zu dieser Vorlage finden Sie unter der Geschäftsnummer GR.23.269 im Bereich des Grossen Rats.
Abstimmungsbroschüre vom 9. Juni 2024 (PDF, 16 Seiten, 374 KB)
Kantonale Erläuterungen als Audio-Datei (ZIP, 20,7 MB)