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Prüfungen

Anmeldung

Voraussetzungen für die Prüfungsanmeldung

Voraussetzungen allgemein

Die näheren Details bezüglich Voraussetzungen zur Anmeldung und Ablauf der Prüfungen finden Sie in der SAR im EG BGFA (290.100) und in der AnwV (290.111).

Einzureichende Unterlagen

Für die Anmeldung sind die unten zur Verfügung gestellten Anmeldeformulare zu verwenden.

Der Anmeldung sind folgende Unterlagen (in Kopie) beizulegen (§ 1 AnwV):

  • aktuelles Handlungsfähigkeitszeugnis
  • aktueller Strafregisterauszug
  • Ausweis über ein abgeschlossenes Rechtsstudium
  • Ausweis(e) über hinreichende rechtspraktische Tätigkeit.

Handlungsfähigkeitszeugnis und Strafregisterauszug dürfen im Zeitpunkt des Anmeldeschlusses nicht älter als 3 Monate sein.

Massgeblicher Zeitpunkt für die Einreichung der Unterlagen (vollständig ausgefülltes Formular inkl. sämtlicher notwendiger Beilagen): Anmeldeschluss gemäss Terminliste.

Eine Fristerstreckung zur Einreichung der Unterlagen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Bei nicht rechtzeitiger Einreichung der vollständigen Unterlagen wird der Kandidat / die Kandidatin nicht zur Prüfung zugelassen.

Praktikum

Für die Anmeldung notwendig ist ein mindestens einjähriges Praktikum (juristische, rechtspraktische Tätigkeit). Erst nach Abschluss des Bachelors absolvierte Praktika können angerechnet werden.

Mindestens ein halbes Jahr des Praktikums muss bei einem / einer im Aargau registrierten Anwalt / Anwältin oder einem Aargauer Gericht (Bezirksgericht, Spezialverwaltungsgericht, Obergericht) absolviert werden (§ 2 Abs. 1 AnwV).

Das zweite halbe Jahr kann wie nach § 2 Abs. 1 AnwV absolviert werden. Ebenfalls möglich ist für das zweite halbe Jahr ein Praktikum in der Verwaltung (Aargau, andere Kantone, Bund; z.B. Staatsanwaltschaft) oder ausserkantonal (Gericht, Anwalt, Verwaltung; § 2 Abs. 2 AnwV). Nur auf Gesuch hin wird unter bestimmten Umständen das Praktikum bei einer aargauischen Gemeindeverwaltung angerechnet. Bei Verwaltungspraktika muss eine praktische juristische Ausbildung gewährleistet sein, damit das Praktikum angerechnet wird.

Nettopraxisjahr

Die Anwaltskommission hat anlässlich ihrer Sitzung vom 29. Mai 2008 beschlossen, dass bei der gemäss § 2 AnwV notwendigen Praktikumsdauer von einem Jahr Ferien sowie Militärdienst nicht mitgerechnet werden. Der Kandidat / die Kandidatin hat sich bei der Prüfungsanmeldung über ein Netto-Praktikumsjahr auszuweisen.

In Ergänzung zum Beschluss vom 29. Mai 2008 hat die Anwaltskommission am 10. Dezember 2008 beschlossen, dass die bei einer oder einem im Kanton Aargau registrierten Anwältin oder Anwalt oder bei einem aargauischen Bezirksgericht oder beim Obergericht zu absolvierende rechtspraktische Tätigkeit gemäss § 2 Abs. 1 AnwV sechs Monate netto betragen muss.

Diese Praxisänderung gilt ab den Anwaltsprüfungen im Frühling 2010 für alle Kandidaten und Kandidatinnen, die sich dann erstmals zu den Prüfungen anmelden.

Prüfungsgebühr

Die gemäss § 16 AnwV bezahlte Prüfungsgebühr verfällt bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung im vollen Betrag. Es erfolgt in diesem Fall keine anteilsmässige Rückzahlung für die nicht absolvierte mündliche Prüfung.

Prüfungswiederholung

Seit Inkrafttreten der geänderten Anwaltsverordnung per 1. Juli 2009 können Kandidaten / Kandidatinnen, welche die schriftliche Prüfung bestanden, die mündliche dagegen nicht bestanden haben, nur die mündliche Prüfung wiederholen.

Gemäss der Übergangsregelung in § 18a Abs. 2 AnwV besteht diese Möglichkeit auch für diejenigen Kandidaten / Kandidatinnen, welche die mündliche Prüfung in der Prüfungssession Frühling 2009 nicht bestanden haben.

Formulare für die Prüfungsanmeldung

Die folgenden Formulare sind für die Anmeldung zur Anwaltsprüfung bzw. Eignungsprüfung auszufüllen und ggf. zusammen mit den übrigen Anmelde-Unterlagen einzureichen.

Mit TAB oder den Cursortasten können Sie zwischen den Eingabefeldern wechseln.

Im Titel sowie bei der Zwischenprüfung und beim Abschluss steht Ihnen je ein Dropdown-Menü zur Verfügung, aus dem Sie auswählen können.

Bitte füllen Sie sämtliche Rubriken in diesem Formular aus, auch den Bereich "Lebenslauf". Machen Sie keinen Verweis auf einen separat beigelegten Lebenslauf.

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