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Schuldbetreibungs- & Konkurskommission

Speziallehrgang Betreibungsfachleute

Als Betreibungsbeamtin oder Betreibungsbeamter und als Stellvertreterin oder Stellvertreter kann angestellt werden, wer den Fähigkeitsausweis der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts besitzt. Der "Speziallehrgang Betreibungsfachleute" bereitet auf die Prüfung zur Erlangung des Fähigkeitsausweises vor.