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Beistandspersonen

Berufsbeistandspersonen

Die Berufsbeistandspersonen sind im Kanton Aargau von den Gemeinden angestellt. Die meisten Gemeinden haben sich mit anderen Gemeinden zu einer gemeinsamen Berufsbeistandschaft zusammengeschlossen (diese werden zum Teil als Kindes-und Erwachsenenschutzdienst resp. KESD bezeichnet). In einem Teil der Bezirke decken diese gemeinsamen Berufsbeistandschaften den ganzen oder grosse Teile des Bezirks ab.

Die Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) hat Empfehlungen zur Organisation und Weiterentwicklung von Berufsbeistandschaften verfasst. Die wichtigsten Schlussfolgerungen und abgeleiteten Handlungsempfehlungen aus einer Umfrage der Vereinigung Aargauischer Berufsbeiständinnen und -beistände (VABB) zum aktuellen Stand der Umsetzung der Empehlungen im Kanton Aargau finden Sie unter was-wäre-wenn.ch(öffnet in einem neuen Fenster).

Die Beistandsperson einer hilfsbedürftigen Person im Einzelfall wird durch die KESB eingesetzt. Die Beistandspersonen üben ihr Mandat weitgehend selbständig aus, stehen für das jeweilige Mandat aber unter der Aufsicht der KESB.

Stand: Januar 2025