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KESB

Beistandspersonen

Bei den Beistandspersonen können drei Kategorien unterschieden werden: Private Beistandspersonen (angehörige und rekrutierte), Berufsbeistandspersonen und Fachbeistandspersonen. Das Familiengericht als KESB entscheiden von Fall zu Fall, welche Art Beistandsperson für eine schutzbedürftige Person in Frage kommt.

Beistandschaften werden sowohl von fest angestellten Berufsbeistandspersonen als auch von freiberuflich tätigen Fachbeistandspersonen und privaten Beistandspersonen geführt. Die KESB wählt für jedes Mandat die geeignete Beistandsperson aus. Da es im Kanton Aargau derzeit keine zentrale Fachstelle für die Rekrutierung und Beratung von privaten Beistandspersonen gibt, werden beinahe ausschliesslich Angehörige der Betroffenen als private Beistandspersonen eingesetzt. Informationen zur Mandatsführung als angehörige private Beistandsperson erhalten Sie vom zuständigen Familiengericht. Möchten Sie anfragen, ob die Übernahme eines oder mehrerer Mandate im Rahmen eines sozialen Engagements als rekrutierte private Beistandsperson möglich ist, wenden Sie sich bitte an die Koordinationsperson für Kindes- und Erwachsenenschutzrecht der einzelnen Gemeinden.