Beschwerdeinstanzen
Fürsorgerische Unterbringung
Das Verwaltungsgericht ist zur Behandlung von Beschwerden im Bereich der Fürsorgerischen Unterbringung zuständig. Darunter fallen auch Entscheide betr. Nachbetreuung und ambulante Massnahmen. Wird ein Jugendlicher in einer Institution platziert, ist das Verwaltungsgericht für die Beschwerde dagegen zuständig, wenn eine psychiatrische Problematik im Vordergrund steht.
Kindes- und Erwachsenenschutz (ohne FU)
Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz können mit Beschwerde bei der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts (KEKA) angefochten werden. Von dieser Zuständigkeit ausgenommen sind Beschwerden im Bereich der Fürsorgerischen Unterbringung (FU). Die KEKA beurteilt im Übrigen als einzige kantonale Instanz Gesuche nach dem Haager Kindsentführungs-Übereinkommen.
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