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Weiterführende Informationen

KESR-Fachtagung 2021

Beistände – Einsatz, Rekrutierung und Schulung privater Beistände in Abgrenzung zu den Berufsbeiständen

An der Fachtagung beleuchtetenn Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis den Einsatz, die Rekrutierung und Schulung von privaten Beiständinnen/Beiständen in Abgrenzung zu den Berufsbeiständinnen/Berufsbeiständen.

Im Rahmen der Vorträge und der Workshops standen zwei Themen im Fokus:

  • Berufsbeiständin/Berufsbeistand oder PriMa: Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Wahl der Mandatsträgerin/des Mandatsträgers aus? Gibt es weitere Voraussetzungen, die berücksichtigt werden müssen? Welche Vor- und Nachteile gibt es bei der Einsetzung eines PriMa gegenüber einer Berufsbeiständin/einem Berufsbeistand? Wer rekrutiert die PriMa, und wer übernimmt ihre Instruktion, Schulung und Begleitung?
  • Organisation von Berufsbeistandschaften: Organisationsformen der Berufsbeistandschaft, Vor- und Nachteile sowie "Best Practice". Auswirkungen auf die Berufsbeistandschaft bei vermehrtem Einsatz von PriMa bei einfachen Fällen. Was es für die bestehenden Organisationsformen und die Aufgaben der Berufsbeistandschaft bedeutet, wenn vermehrt auch mit PriMa gearbeitet wird.

Die Fachtagung bestand aus einer Einführungsveranstaltung mit Referaten und einem vierfach wiederholten Workshop.

Einführungsveranstaltung mit Referaten

Anlässlich der Einführungsveranstaltung vom 22. September 2021 in der Berufsschule Aarau referierten folgende Personen zum Tagungsthema Beistände – Einsatz, Rekrutierung und Schulung privater Beistände in Abgrenzung zu den Berufsbeiständen:
Eröffnung der Tagung und Begrüssung

Jürg Lienhard, Oberrichter und Präsident der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz
Die geeignete Person gemäss Art. 400 ZGB
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Wahl der Mandatsträger*innen

Karin Anderer, Dr. iur., Sozialarbeiterin FH, Sozialversicherungsfachfrau, Pflegefachfrau Psychiatrie
Organisation von Berufsbeistandschaften

Sandra Wey, Leiterin JFB Laufenburg, Präsidentin VABB

Arsène Perroud, Gemeindeammann Wohlen, Vorstandsmitglied der Gemeindeammännervereinigung des Kantons Aargau
Projekt Fachstelle privater Beistandspersonen, Stadt Luzern

Susu Rogger, Vizepräsidentin KESB Uri; ehem. Leiterin Fachstelle privater Beistandspersonen der Stadt Luzern
Private Mandatsträger am Beispiel der Gemeinden Suhr und Buchs

Oliver Kley, Fachrichter am Bezirksgericht Aarau; ehem. Leiter Soziale Dienste Suhr
Schlusswort

Jürg Lienhard, Oberrichter und Präsident der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema

Den Beiständinnen und Beiständen kommt im Kindes- und Erwachsenenschutz eine wichtige und sehr zentrale Rolle zu. Sie haben für die Erfüllung ihrer anspruchsvollen Aufgabe persönlich und fachlich geeignet zu sein, müssen die dafür erforderliche Zeit einsetzen und die durch die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) definierten Aufgaben selber wahrnehmen können. Das Gesetz sieht für die Leistung der Hilfe und Unterstützung im Rahmen von behördlich angeordneten Beistandschaften Privatpersonen (sog. PriMa) oder Mitarbeitende von professionellen Diensten (Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände) vor. Im Kanton Aargau ernennt das Familiengericht als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde geeignete Beiständinnen und Beistände zur Führung von Beistandschaften. Die Gemeinden demgegenüber sorgen dafür, dass genügend und geeignete Beiständinnen und Beistände zur Verfügung stehen und schlagen den KESB auf ihr Ersuchen hin geeignete Personen vor.

Wann ist der Einsetzung eines PriMa gegenüber einem Berufsbeistand oder einer Berufsbeiständin der Vorzug zu geben? Bereits auf Bundesebene war der Einsatz von privaten Beiständinnen/Beiständen mehrere Male Thema. Es wurden dabei die Fragen aufgeworfen, inwiefern Privatpersonen als Beiständinnen/Beistände berücksichtigt werden sollen, welche Kriterien bei der Einsetzung von PriMa verlangt und verankert werden sollen und durch wen die Rekrutierung, Schulung sowie Begleitung der PriMa erfolgen soll.

Tagungs- und Workshopprogramm

Tagungsunterlagen der Einführungsverantstaltung

Tagungsorganisation

Obergericht Aargau, Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz (KEKA)

In Kooperation mit

  • Der Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau
  • Dem Verband Aargauer Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber
  • Dem Verband Aargauer Gemeindesozialdienste
  • Der Vereinigung Aargauischer Berufsbeiständinnen und -beistände
  • Den Jugend-, Ehe- und Familienberatungsstellen
  • Dem Aargauischen Verband Unternehmen mit sozialem Auftrag (AVUSA)