Erreichbarkeit Gerichte
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).
Das Generalsekretariat ist die Stabsstelle der Justizleitung und unterstützt die Geschäftsleitungen des Obergerichts, des Spezialverwaltungsgerichts, der Bezirksgerichte, der Aufsichtskommission, der Anwaltskommission und des Konkursamts.
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).
Die Gerichte Kanton Aargau bleiben von Dienstag, 24. Dezember 2024, 12:00 Uhr, bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, geschlossen.
Das Generalsekretariat der Gerichte Kanton Aargau ist zuständig für die kostenlose Beglaubigung von Unterschriften von Mitarbeitenden der Gerichte Kanton Aargau auf Dokumenten (z.B. Entscheid, Erbbescheinigung etc.), die die Gerichte im Kanton Aargau (z.B. Bezirksgericht, Obergericht etc.) und das Konkursamt des Kantons Aargau ausgestellt haben.
Benötigen Sie auf Ihrem Dokument zudem noch eine Apostille oder Überbeglaubigung, die Ihnen vom Ausweiszentrum Aargau (bis 31. Dezember 2020: Pass- und Patentamt) erteilt wird, finden Sie weitere Angaben dazu unter Beglaubigungen - Kanton Aargau (ag.ch).
Vorgehen
I. Variante
Bei gerichtlichen Dokumenten mit Rechtsmittelbelehrung gehen Sie wie folgt vor:
1. Rechtskraft- oder Vollstreckbarkeitsstempel bei dem Gericht einholen, das Ihr Dokument ausgestellt hat.
2. Generalsekretariat der Gerichte Kanton Aargau um eine Beglaubigung ersuchen. Sie haben zwei Möglichkeiten:
· Termin (Link zum Tool) vereinbaren
oder
· Dokument per Post an das Generalsekretariat der Gerichte Kanton Aargau, Obere Vorstadt 40, Postfach, 5001 Aarau, senden. Wenn Sie wünschen, dass wir Ihr per Post erhaltenes Dokument anschliessend zur Erteilung einer Apostille oder Überbeglaubigung an das Ausweiszentrum Aargau weiterleiten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Bitte geben Sie in diesem Fall schriftlich das Bestimmungsland und die Rücksendeadresse für das Ausweiszentrum Aargau bekannt.
II. Variante
Bei gerichtlichen Dokumenten ohne Rechtsmittelbelehrung gehen Sie wie folgt vor:
Das Generalsekretariat der Gerichte Kanton Aargau um eine Beglaubigung ersuchen. Sie haben zwei Möglichkeiten:
· Termin (Link zum Tool) vereinbaren
oder
· Dokument per Post an das Generalsekretariat der Gerichte Kanton Aargau, Obere Vorstadt 40, Postfach, 5001 Aarau, senden. Wenn Sie wünschen, dass wir Ihr per Post erhaltenes Dokument anschliessend zur Erteilung einer Apostille oder Überbeglaubigung an das Ausweiszentrum Aargau weiterleiten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Bitte geben Sie in diesem Fall schriftlich das Bestimmungsland und die Rücksendeadresse für das Ausweiszentrum Aargau bekannt.