Erreichbarkeit Gerichte
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).
Das Versicherungsgericht beurteilt Streitigkeiten aus dem Sozialversicherungsrecht.
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).
Die Gerichte Kanton Aargau bleiben von Dienstag, 24. Dezember 2024, 12:00 Uhr, bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, geschlossen. Die Kanzlei des Obergerichts des Kantons Aargau ist am Freitag, 27. Dezember 2024, Montag, 30. Dezember 2024, Dienstag, 31. Dezember 2024 und Freitag, 3. Januar 2025, von 08:00 bis ca. 11:00 Uhr für die Entgegennahme von Brief- und Paketpost besetzt.
Das Versicherungsgericht bildet eine Abteilung des Obergerichts. Als solches entscheidet es als Rechtsmittelinstanz über Beschwerden und erstinstanzlich über Klagen. Weiter amtet das Versicherungsgericht im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung als Schiedsgericht bei Streitigkeiten zwischen den Leistungserbringern und Versicherern.
In sachlicher Hinsicht beurteilt das Versicherungsgericht hauptsächlich Rechtsstreitigkeiten des Bundessozialversicherungsrechts, namentlich aus den Gebieten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), Invalidenversicherung (IVG), Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG), beruflichen Vorsorge (BVG), Krankenversicherung (KVG), Unfallversicherung (UVG), Militärversicherung (MVG), Arbeitslosenversicherung (AVIG), Versicherung über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) sowie im Bereich der Familienzulagen (FamZG und FLG). Daneben entscheidet es auch über Streitigkeiten aus kantonalem Sozialversicherungsrecht, insbesondere über Krankenkassen-Prämienverbilligungen, und in geringem Umfang wirkt es als Zivilgericht, beispielsweise im Bereich der Zusatzversicherung nach KVG bzw. VVG sowie der Krankentaggeldversicherung nach VVG.
Das Versicherungsgericht gliedert sich organisatorisch in vier Kammern. Diese entscheiden jeweils in einer Besetzung mit drei Richterinnen oder Richtern. Dabei nimmt eine Gerichtsschreiberin oder ein Gerichtsschreiber mit beratender Stimme an der Entscheidfindung teil.
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