Elektronischer Rechtsverkehr
Sie haben die Möglichkeit, Eingaben bei den Gerichten Kanton Aargau in elektronischer Form einzureichen. Weitere Informationen und eine Anleitung finden Sie auf dieser Website.
Wichtiges in Kürze
Zusammengefasst müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Eingabe in elektronischer Form korrekt angenommen werden kann:
- Elektronische Eingaben müssen über eine vom Bund anerkannte Zustellplattform versendet werden (IncaMail oder PrivaSphere).
(Hinweis: Die Gerichte Kanton Aargau verwenden die anerkannte Plattform von IncaMail der Post CH AG, weshalb sich die Ausführungen in der erwähnten Anleitung auf IncaMail beziehen.) - Alle Dokumente, die handschriftlich zu unterzeichnen wären, müssen mit einer qualifizierten Signatur elektronisch unterzeichnet werden (SuisseID).
(Hinweis: Die Gerichte Kanton Aargau verwenden zur elektronischen Unterzeichnung die SuisseID und die Software SwissSigner der Firma SwissSign AG, weshalb sich die Ausführungen in der erwähnten Anleitung auf diese beiden Produkte beziehen.) - Elektronische Eingaben müssen an eine der nachstehend aufgeführten E-Mail-Adressen gesendet werden.
- Die maximale Grösse der Nachricht (inklusive angehängte Dokumente) beträgt 15 Megabytes.
- Alle angehängten Dokumente müssen im PDF-Format eingereicht werden.
E-Mail Adressen
Elektronische Eingaben müssen zwingend an eine der nachstehend aufgeführten E-Mail-Adressen gesendet werden.
Anleitung
Anhand der Anleitung zeigen wir Ihnen, wie Sie eine elektronische Eingabe über die Zustellplattform Incamail durchführen können.
Anleitung zur Einreichung von Eingaben in elektronischer Form (PDF, 4 Seiten, 152 KB)