Hauptmenü

Gerichte

Zwangsmassnahmengericht

Das Zwangsmassnahmengericht entscheidet auf Antrag der Staatsanwaltschaft über die Inhaftierung beschuldigter Personen und ist für die Bewilligung geheimer Überwachungsmassnahmen wie z. B. die Abhörung des Telefons zuständig.

Erreichbarkeit Gerichte

Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).

Alle Präsidentinnen und Präsidenten der Bezirksgerichte gehören dem Zwangsmassnahmengericht an. Sie sind als Einzelrichterin oder Einzelrichter kantonsweit tätig.

Geschäftsführer

Peterhans Pascal, lic. iur., Rechtsanwalt

Stellvertreter

Ackle Beat, lic. iur., Fürsprecher
Eckert Angela, lic. iur., Rechtsanwältin