Ehemalige Landammänner
Vom Amtsbürgermeister zum Landammann: Das höchste Amt des Kantons Aargau durchlief in den bisherigen sieben Verfassungsperioden eine Reihe von Veränderungen. Von 1803 bis 2011 hatten über zweihundert Männer dieses Amt inne.
Landammänner nach Verfassungsperiode
Erste Verfassungsperiode (1803-1815)
Während der ersten Verfassungsperiode wurde die Exekutive vom neungliedrigen Kleinen Rat geführt. Der Vorsitzende des Kleinen Rats wurde zu Beginn jedes Monats gewechselt.
Zweite Verfassungsperiode (1815-1831)
In der zweiten Verfassungsperiode wurde der Wechsel der Landammänner von einem Monat auf ein Jahr festgelegt. Zu dieser Zeit hiess der Landammann jedoch noch Amtsbürgermeister.
Dritte Verfassungsperiode (1831-1841)
Während der dritten Verfassungsperiode erhielt der Vorsitzende des Kleinen Rats den Titel Landammann und sein Stellvertreter den Titel Landstatthalter.
Vierte Verfassungsperiode (1841-1852)
Die vierte Verfassungsperiode war vergleichsweise kurz: Sie dauerte elf Jahre. In dieser Zeit regierten sieben Landammänner.
Fünfte Verfassungsperiode (1852-1885)
Die fünfte Verfassungsperiode dauerte 33 Jahre.
Sechste Verfassungsperiode (1885-1980)
Von allen ist die sechste Verfassungsperiode die zeitlich am längsten dauernde Verfassungsperiode: Sie dauerte beinahe ein Jahrhundert lang.
Siebte Verfassungsperiode (1980-heute)
Die letzte Verfassungsrevision wurde letztmals 1980 von der Stimmbevölkerung gutgeheissen.