Aufgaben- und Finanzplan
Der Aufgaben- und Finanzplan ist das Instrument für die kurz- und mittelfristige Planung der staatlichen Aufgaben des Kantons Aargau. Er konkretisiert die Schwerpunkte des Entwicklungsleitbilds.
Mit einem Planungszeitraum von vier Jahren ist der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) das Instrument für die kurz- und mittelfristige Planung der staatlichen Aufgaben und der Finanzen des Kantons Aargau. Er wird jährlich überarbeitet und konkretisiert die Schwerpunkte des zum Legislaturbeginn publizierten und auf zehn Jahre ausgerichteten Entwicklungsleitbilds anhand der verschiedenen Steuergrössen. Die Erfolgsrechnung mit Globalbudget und dem leistungsunabhängigen Aufwand und Ertrag sowie die Investitionsrechnung werden als finanzielle Steuergrössen in Form der jeweiligen Saldi ausgewiesen. Daraus leitet sich die für die Finanzpolitik relevante Finanzierungsrechnung ab. Der Grosse Rat beschliesst das Budget und genehmigt die Planjahre des AFP in aufgabenbezogener und in finanzieller Hinsicht.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (SAR 612.300)