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Änderungen Schiffsausweis

Als Inhaber/in eines Schiffsausweises sind Sie verpflichtet, dem Strassenverkehrsamt Änderungen von Daten innert 14 Tagen zu melden. Das selbe gilt auch für technische Änderungen am Schiff und Motorenwechsel.

Ablauf

Senden Sie uns die jeweiligen Unterlagen zu.

Postadresse

Strassenverkehrsamt Aargau
Schifffahrt
Postfach
5001 Aarau

Benötigte Unterlagen

Versicherungswechsel

  • Schiffsausweis (Original)
  • Elektronischer Versicherungsnachweis für Schiffe (SVn). Bestellen Sie diesen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft. (Die Versicherungsgesellschaft schickt den SVn elektronisch direkt an das Strassenverkehrsamt).

Personalien

  • Schiffsausweis (Original)
  • Bei Namensänderung: Elektronischer Versicherungsnachweis für Schiffe (SVn). Bestellen Sie diesen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft. (Die Versicherungsgesellschaft schickt den SVn elektronisch direkt an das Strassenverkehrsamt).
  • Amtliches Dokument (Original Pass oder ID)
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen ist der angepasste Ausländerausweis notwendig

Technische Änderungen

  • Schiffsausweis (Original)
  • Gesuchsformular für die Zulassung eines Schiffes

Ausserverkehrsetzung / Schiffsausweis deponieren

  • Schiffsausweis (Original)

Leasing (Eintrag / Löschung „Halterwechsel verboten“)

  • Schiffsausweis (Original)
  • Gesuch Löschung Ziffer 178

Fristen und Termine

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Formulare & Online-Dienstleistungen

Eintrag und Löschung "Halterwechsel verboten" (Ziffer 178) (PDF, 930 KB)