Änderungen Schiffsausweis
Als Inhaber/in eines Schiffsausweises sind Sie verpflichtet, dem Strassenverkehrsamt Änderungen von Daten innert 14 Tagen zu melden. Das selbe gilt auch für technische Änderungen am Schiff und Motorenwechsel.
Ablauf
Senden Sie uns die jeweiligen Unterlagen zu.
Postadresse
Strassenverkehrsamt Aargau
Schifffahrt
Postfach
5001 Aarau
Benötigte Unterlagen
Versicherungswechsel
- Schiffsausweis (Original)
- Elektronischer Versicherungsnachweis für Schiffe (SVn). Bestellen Sie diesen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft. (Die Versicherungsgesellschaft schickt den SVn elektronisch direkt an das Strassenverkehrsamt).
Personalien
- Schiffsausweis (Original)
- Bei Namensänderung: Elektronischer Versicherungsnachweis für Schiffe (SVn). Bestellen Sie diesen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft. (Die Versicherungsgesellschaft schickt den SVn elektronisch direkt an das Strassenverkehrsamt).
- Amtliches Dokument (Original Pass oder ID)
- Bei ausländischen Staatsangehörigen ist der angepasste Ausländerausweis notwendig
Technische Änderungen
- Schiffsausweis (Original)
- Gesuchsformular für die Zulassung eines Schiffes
Ausserverkehrsetzung / Schiffsausweis deponieren
- Schiffsausweis (Original)
Leasing (Eintrag / Löschung „Halterwechsel verboten“)
- Schiffsausweis (Original)
- Gesuch Löschung Ziffer 178
Fristen und Termine
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Formulare & Online-Dienstleistungen
Eintrag und Löschung "Halterwechsel verboten" (Ziffer 178) (PDF, 930 KB)