Anmeldung Schiffsprüfung
Für die Prüfung der Schiffe gelten die Prüfintervalle der Binnenschifffahrtsverordnung. Die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen sowie für bestimmte Anlagen andere Fristen festlegen.
Voraussetzungen
- Nach der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern vom 8. November 1978 (BSV) dürfen Schiffe nur in betriebssicherem Zustand verkehren.
- An der amtlichen Prüfung wird festgestellt, ob das Schiff den Bauvorschriften entspricht, die Umweltvorschriften eingehalten sowie die gesetzlichen Auflagen und Beschränkungen erfüllt sind.
- Schiffe sind sauber gereinigt und in allen wesentlichen Teilen zugänglich in der Regel im Wasser vorzuführen.
- Der Schiffseigner oder dessen Stellvertreter hat an der Prüfung dem Schiffsexperten unentgeltlich Hilfe zu leisten.
Ablauf
Für die Anmeldung zur Prüfung eines Schiffes bitten wir Sie, uns das Gesuchsformular mit den entsprechenden Unterlagen zuzustellen.
Postadresse
Strassenverkehrsamt Aargau
Schifffahrt
Postfach
5001 Aarau
Fristen und Termine
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Rechtliche Grundlagen
- Mindestausrüstung (SR 747.201.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Rettungsgeräte (SR 747.201.1 Art. 134)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Kennzeichen der Schiffe (SR 747.201.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (SR 747.201)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (SR 747.201.1)(öffnet in einem neuen Fenster)