Beleuchtungsentschädigung beantragen
Mit Inkrafttreten des Strassengesetzes (StrG) und der Kantonsstrassenverordnung (KSV) per 1. Januar 2022 leistet der Kanton eine Abgeltung an Beleuchtungsanlagen für Innerortsstrecken von Kantonsstrassen. Diese müssen den technischen und betrieblichen Anforderungen gemäss den § 9 und § 10 der KSV entsprechen. Die Abgeltung beträgt pro Kalenderjahr pauschal 200 Franken pro Leuchtpunkt. Für angebrochene Jahre wird keine Teilabgeltung geleistet.
Voraussetzungen
Um Beiträge für die Beleuchtung von Kantonsstrassen an Innerortsstrecken zu erhalten, reichen Gemeinden ein Beitragsgesuch samt Strassenplan mit markierten Leuchtpunkten und den notwendigen technischen Angaben beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt ein.
Die Auszahlung der Abgeltung ist an die Einhaltung folgender Voraussetzungen gebunden:
- Anmeldung und Einreichung der geforderten Unterlagen bis zum 31. Dezember des Vorjahres
- Einhaltung der technischen und betrieblichen Anforderungen gemäss § 9 und § 10 KSV; diese umfassen:
- Einsatz energieeffizienter LED-Leuchten nach Stand der Technik
- Ausweisen des Dimmstufenprofils für eine situationsgerechte Nachtabsenkung/Nachtabschaltung
- Normeneinhaltung, insbesondere bezüglich Gleichmässigkeit und Beleuchtung von Fussgängerübergängen
Ist eine Leuchte gemeldet und erfüllt die Anforderungen, wird der Beitrag fortan jährlich in der zweiten Hälfte des Beitragsjahres ausbezahlt. Es ist keine jährliche Neuanmeldung notwendig. Bei Veränderungen an erfassten und beitragsberechtigten Beleuchtungsanlagen sind die neuen Angaben mittels Mutation dem Kanton zu melden. Dazu gehören nebst baulichen und technischen auch Anpassungen im Dimmstufenprofil beziehungsweise in den Zeiten für die Nachtabschaltung.
Ablauf
Ab Beitragsjahr 2025 steht das medienbruchfreie Webportal "Lumimap Aargau" zur Verfügung.
Zum Webportal "Lumimap Aargau"(öffnet in einem neuen Fenster)
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung via strassenbeleuchtung@ag.ch.
Fristen und Termine
Beitragsjahr 2025
Per Januar 2025 wird das medienbruchfreie Webportal "Lumimap Aargau" aufgeschaltet. Neuerfassung und Änderung von Leuchtpunkten können dort vorgenommen werden.
- Erfassen neuer oder Mutieren bestehender Leuchtpunkte via Lumimap bis zum 30. April 2025.
- Prüfung mutierter und neu erfasster Leuchtpunkte durch die kantonale Fachstelle bis zur Mitte des Beitragsjahres.
- Anschliessend Auszahlung der Beiträge in der zweiten Hälfte des Beitragsjahres.
Kosten
keine Kosten
Anleitungen
Hier finden Sie einen Leitfaden mit den wichtigsten Informationen.
Leitfaden Lumimap Aargau (Stand 31. Januar 2025) (PDF, 13 Seiten, 774 KB)
Rechtliche Grundlagen
- Kantonsstrassenverordnung (KSV, SAR 751.211)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Kantonsstrassenverordnung Erläuterungen (PDF, 15 Seiten, 371 KB)
- Beleuchtungsreglement Kantonsstrassen (Vorabzug) (PDF, 12 Seiten, 731 KB)
Weitere Hinweise
- Zur Wahrung der Verkehrssicherheit und Überprüfung der Beitragsberechtigung kann der Kanton Stichprüfungen durchführen.