Beleuchtungsentschädigung beantragen
Mit Inkrafttreten des Strassengesetzes (StrG) und der Kantonsstrassenverordnung (KSV) per 1. Januar 2022 leistet der Kanton eine Abgeltung an Beleuchtungsanlagen für Innerortsstrecken von Kantonsstrassen. Diese müssen den technischen und betrieblichen Anforderungen gemäss den § 9 und § 10 der KSV entsprechen. Die Abgeltung beträgt pro Kalenderjahr pauschal 200 Franken pro Leuchtpunkt. Für angebrochene Jahre wird keine Teilabgeltung geleistet.
Voraussetzungen
Um Beiträge für die Beleuchtung von Kantonsstrassen an Innerortsstrecken zu erhalten, reichen Gemeinden ein Beitragsgesuch samt Strassenplan mit markierten Leuchtpunkten und den notwendigen technischen Angaben beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt ein.
Die Auszahlung der Abgeltung ist an die Einhaltung folgender Voraussetzungen gebunden:
- Anmeldung und Einreichung der geforderten Unterlagen bis zum 31. Dezember des Vorjahres
- Einhaltung der technischen und betrieblichen Anforderungen gemäss § 9 und § 10 KSV; diese umfassen:
- Einsatz energieeffizienter LED-Leuchten nach Stand der Technik
- Ausweisen des Dimmstufenprofils für eine situationsgerechte Nachtabsenkung/Nachtabschaltung
- Normeneinhaltung, insbesondere bezüglich Gleichmässigkeit und Beleuchtung von Fussgängerübergängen
Ist eine Leuchte gemeldet und erfüllt die Anforderungen, wird der Beitrag fortan jährlich in der zweiten Hälfte des Beitragsjahres ausbezahlt. Es ist keine jährliche Neuanmeldung notwendig. Bei Veränderungen an erfassten und beitragsberechtigten Beleuchtungsanlagen sind die neuen Angaben mittels Mutation dem Kanton zu melden. Dazu gehören nebst baulichen und technischen auch Anpassungen im Dimmstufenprofil beziehungsweise in den Zeiten für die Nachtabschaltung.
Ablauf
Ab Beitragsjahr 2025 steht das medienbruchfreie Webportal "Lumimap Aargau" zur Verfügung. Die Gemeinden werden noch im Detail informiert.
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten werden die bisherigen Unterlagen vorerst auch Weiterhin zur Verfügung gestellt. Die dazugehörigen Anleitungen finden Sie unten. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung via strassenbeleuchtung@ag.ch.
Fristen und Termine
Beitragsjahr 2025
Per Dezember 2024 wird das medienbruchfreie Webportal "Lumimap Aargau" aufgeschaltet. Neuerfassung und Änderung von Leuchtpunkten können dort vorgenommen werden. Die Gemeinden werden noch im Detail informiert.
- Erfassen neuer oder Mutieren bestehender Leuchtpunkte via Lumimap bis zum 31. März 2025.
- Prüfung mutierter und neu erfasster Leuchtpunkte durch die kantonale Fachstelle bis zur Mitte des Beitragsjahres.
- Anschliessend Auszahlung der Beiträge in der zweiten Hälfte des Beitragsjahres.
Kosten
keine Kosten
Anleitungen
- Anleitung Antragsformular Beleuchtungsentschädigung (PDF, 3 Seiten, 95 KB)
- Beispiel Antragsformular Beleuchtungsentschädigung (PDF, 2 Seiten, 22 KB)
- Beispiel Planauszug (PDF, 1 Seite, 945 KB)
Rechtliche Grundlagen
- Kantonsstrassenverordnung (KSV, SAR 751.211)
- Kantonsstrassenverordnung Erläuterungen (PDF, 15 Seiten, 371 KB)
- Beleuchtungsreglement Kantonsstrassen (Vorabzug) (PDF, 12 Seiten, 731 KB)
Weitere Hinweise
- Mit der Einreichung der verlangten Unterlagen bestätigt der Antragsteller die Richtigkeit aller Angaben.
- Zur Wahrung der Verkehrssicherheit und Überprüfung der Beitragsberechtigung kann der Kanton Stichprüfungen durchführen.