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Betreibungsbegehren einreichen

Wenn Geldforderungen staatlich eingetrieben werden sollen, kommt das Betreibungsverfahren zur Anwendung. Dieses ist im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) geregelt.

Begehren einreichen

Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt

Volljährigkeit erforderlich

Voraussetzungen

Um ein Betreibungsverfahren einzuleiten, muss der/die GläubigeriIn (= Person, welche das Geld zugute hat) ein Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Wohnsitz (bzw. Sitz bei Unternehmen) ihres Schuldners einreichen.

Ablauf

  1. Mit Klick auf den Button "Begehren einreichen" starten Sie den Vorgang.
  2. Wählen Sie aus, ob Sie ein Betreibungsbegehren mit digitaler oder manueller Unterschrift einreichen wollen oder ob Sie den Status eines bereits vorhandenen Begehren abfragen möchten.
  3. Füllen Sie das Online-Formular aus.
  4. Nach dem Eingeben der E-Mailadresse wird Ihnen ein Verifikations-Code an diese geschickt. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Es kann ebenfalls ein neuer Code angefordert werden.
  5. Bestätigen Sie die Kenntnisnahme zur Einverständniserklärung und den Nutzungsbedingungen.
    • Betreibungsbegehren mit digitaler Unterschrift = Laden Sie die Einverständniserklärung, welche sich am Ende des Prozesses befindet, herunter und ergänzen Sie Ihre digitale Unterschrift. Bitte beachten Sie, dass Ihre digitale Unterschrift verfiziert sein muss.
    • Betreibungsbegehren mit manueller Unterschrift = Laden Sie die Einverständniserklärung, welche sich am Ende des Prozesses befindet, herunter, drucken es aus, unterzeichnen Sie dieses und laden Sie es zusammen mit allfälligen weiteren Dokumenten im dafür vorgesehene Upload-Feld hoch.
  6. Schliessen Sie den Prozess ab.
  7. Sobald das Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt eingegangen ist, stellt es dem Schuldner einen entsprechenden Zahlungsbefehl zu und Sie erhalten die Betreibungsnummer per E-Mail.

Benötigte Unterlagen

Das Betreibungsbegehren muss folgende Angaben enthalten (Art. 67 SchKG):

  • Ihre vollständige Adresse
  • die vollständige Adresse des Schuldners
  • den geschuldeten Betrag in Schweizerfranken
  • bei verzinslichen Forderungen zusätzlich den Zinsfuss und den Tag, seit welchem der Zins gefordert wird
  • die Forderungsurkunde (z.B. Vertrag, Rechnung, Bestellung) oder, wenn eine solche nicht vorhanden ist, der Grund der Forderung

Fristen und Termine

Als Gläubiger/-in müssen Sie keine Termine oder Fristen beachten. Der/die SchuldnerIn hat die Möglichkeit innert einer Frist von 10 Tagen Rechtsvorschlag gegen die Betreibung einzureichen.

Kosten

Die Gebühr für die Betreibung muss vorerst der/die GläubigerIn übernehmen. Sie hängt von der Höhe der Forderung ab. Konsultieren Sie die entsprechende Gebühren-Tabelle.

Rechtliche Grundlagen

Alle Informationen zum Betreibungsbegehren und der gesetzlichen Grundlage finden sie hier.

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