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Bisheriger Heimatort als Klammerzusatz

Hier können Sie einen Antrag für die Anführung Ihres bisherigen Heimatortes als Klammerzusatz stellen.

Voraussetzungen

Schweizer Bürgerinnen und Bürger können das bisherige Gemeindebürgerrecht (Heimatort), welches zufolge Zusammenschluss, Umgemeindung oder Neubildung von Gemeinden weggefallen ist, anführen, sofern sie Bürgerin oder Bürger der bisherigen Gemeinde waren.

Einzureichen sind:

- ein Antrag (gebührenpflichtig zuzüglich Auslagen wie Versandkosten) beim zuständigen Regionalen Zivilstandsamt

- Scan der Schweizerischen Identitätskarte oder des Schweizerischen Reisepasses

Ablauf

Wenn Sie Ihr bisheriges Gemeindebürgerrecht als Klammerzusatz führen möchten, drücken Sie den Button "Antrag stellen" und füllen Sie die notwendigen Felder aus. Der Antrag wird direkt dem zuständigen Regionalen Zivilstandsamt übermittelt.

Die Rechnung basierend auf der beantragten Änderung wird vom zuständigen Regionalen Zivilstandsamt ausgelöst. Der Vollzug der Anführung des bisherigen Heimatorts als Klammerzusatz wird Ihnen mitgeteilt.

Fristen und Termine

Frist für den Antrag

Beachten Sie, dass der Antrag innert einer Frist von 2 Jahren seit Wegfall des bisherigen Gemeindebürgerrechts gestellt werden muss. Bis zum 1. Juli 2026 sind zudem Anträge zulässig für Gemeindezusammenschlüsse, die in den Jahren 2002 bis 2024 erfolgt sind.

Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 14 Tagen zu rechnen. Das zuständige Regionale Zivilstandsamt wird sich bei Ihnen melden.

Kosten

Der Antrag ist gebührenpflichtig. Die Gebühren zuzüglich Auslagen sind für

- Einzelpersonen Fr. 75.00

- Familien (Eltern oder Elternteile mit minderjährigen Kindern) Fr. 100.00

- Ehepaare, Paare in eingetragener Partnerschaft Fr. 100.00