Hauptmenü

Alle Dienstleistungen

Energienachweise (EVEN)

Gemäss der Bauverordnung des Kantons Aargau muss bei einem Baugesuch der Nachweis zur Einhaltung des Energiegesetzes in Form eines Energienachweises erbracht werden. Ab dem 1. April 2025 erfolgt die Einreichung dieser Nachweise auf elektronischem Weg über die Plattform EVEN.

Voraussetzungen

Gemäss der Bauverordnung des Kantons Aargau muss bei einem Baugesuch der Nachweis zur Einhaltung des Energiegesetzes in Form eines Energienachweises erbracht werden.

Ablauf

Ab dem 1. April 2025 erfolgt die Einreichung dieser Nachweise auf elektronischem Weg. Über die Plattform zum "Elektronischen Vollzug energetischer Nachweise" (EVEN) können die Energienachweise online erfasst und direkt bei den Gemeinden eingereicht werden.

Zugangslink EVEN(öffnet in einem neuen Fenster)

Benötigte Unterlagen

Ab dem 1. April 2025 sind im Kanton Aargau die Nachweise ab EN-100 zu verwenden. Eine Zusammenstellung zu den benötigten Nachweisen, finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

Übersicht Energienachweise (PDF, 3 Seiten, 25 KB)

Vollzugshilfen

Ausführungen und Präzisierungen sind in den Vollzugshilfen der EnFK zu finden:

Vollzugshilfen EnFK(öffnet in einem neuen Fenster)

EDV Programme SIA 380/1

Für die Berechnung des Systemnachweises nach SIA 380/1 muss ein zertifiziertes EDV-Programm verwendet werden.

Die Liste der zertifizierten Programme sowie das Anforderungsprofil für die Zertifizierung neuer EDV-Programme finden Sie unter folgendem Link:

Bei der Erstellung eines Systemnachweises mit einem nicht zertifizierten Programm (wie zum Beispiel dem Berechnungsprogramm der Zentralschweizer Kantone), ist dies im Teilnachweis 102b zu deklarieren. Der Verfasser des Nachweises mit einem nicht zertifizierten Nachweis-Programm übernimmt die Gewährleistung für die korrekte Berechnung der Resultate.

Fristen und Termine

keine