Erbenverzeichnis bestellen
Das Erbenverzeichnis enthält die gesetzlichen Erben und wird gestützt auf die Familienscheine des/der Heimatorte/s und auf die Angaben der Erben (Adressen) ausgestellt.
Voraussetzungen
Der letzte Wohnsitz der Erblasserin oder des Erblassers befindet sich im Kanton Aargau.
Das Erbenverzeichnis wird gestützt auf die Familienscheine des/der Heimatorte/s und auf die Angaben der Erben (Adressen) ausgestellt. Nebst dem Erblasser werden die gesetzlichen Erben mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort, Wohnsitz und Adresse festgehalten.
Achtung: Benötigen Sie stattdessen eine Erbbescheinigung?
Die Erbbescheinigung geht noch einen Schritt weiter als das Erbenverzeichnis. Nebst der vorstehenden Auflistung der Erben bescheinigt das Bezirksgericht, ob eine letztwillige Verfügung vorliegt und was der Inhalt dieser ist (weitere Erben, Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge, Vermächtnisse). Die Erbbescheinigung wird in der Regel von Banken und Versicherungen einverlangt, da nur dieses Dokument definitiv darüber Auskunft gibt, wer nun tatsächlich die Erbschaft erhält.
Zuständig für die Ausstellung von Erbbescheinigungen ist der Gerichtspräsident am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.
Hier finden Sie das zuständige Gerichtspräsidium im Kanton Aargau.
Ablauf
- Mit Klick auf den Button "Bestellen" starten Sie den Bestellvorgang
- Geben Sie die erforderlichen Angaben an
- Nach dem Abschluss der Bestellung wird Ihnen die Gemeinde das Erbenverzeichnis per Post an Ihre Adresse senden
Benötigte Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen und Termine
Keine Fristen oder Termine.
Kosten
Die Kosten für das Ausstellen eines Erbenverzeichnis werden nach Aufwand verrechnet und betragen zwischen CHF 30.00 und CHF 150.00.