Gemeindeordnung Genehmigung
Erlass und Änderungen der Gemeindeordnung unterliegen der Urnenabstimmung und gemäss § 1 Abs. 1 lit. a Delegationsverordnung der Genehmigung durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres (Gemeindeabteilung).
Ablauf
Bitte füllen Sie das Online-Formular aus und reichen Sie es - zusammen mit den erforderlichen Unterlagen - ein.
Benötigte Unterlagen
- Neue oder revidierte Gemeindeordnung (bei revidierter Gemeindeordnung nachgeführt mit den neuen Bestimmungen)
- Abstimmungsprotokoll der Urnenabstimmung
- Abstimmungserläuterungen
Fristen und Termine
Es müssen keine Fristen eingehalten werden.
Rechtliche Grundlagen
Die Gemeinden bestimmen ihre Organisation im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch die Gemeindeordnung (GO). Der Inhalt der GO ist in § 18 Gemeindegesetz geregelt.