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Gemeindeordnung Genehmigung

Erlass und Änderungen der Gemeindeordnung unterliegen der Urnenabstimmung und gemäss § 1 Abs. 1 lit. a Delegationsverordnung der Genehmigung durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres (Gemeindeabteilung).

Gemeindeordnung zur Genehmigung einreichen

Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt

Ablauf

Bitte füllen Sie das Online-Formular aus und reichen Sie es - zusammen mit den erforderlichen Unterlagen - ein.

Benötigte Unterlagen

  • Neue oder revidierte Gemeindeordnung (bei revidierter Gemeindeordnung nachgeführt mit den neuen Bestimmungen)
  • Abstimmungsprotokoll der Urnenabstimmung
  • Abstimmungserläuterungen

Fristen und Termine

Es müssen keine Fristen eingehalten werden.

Rechtliche Grundlagen

Die Gemeinden bestimmen ihre Organisation im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch die Gemeindeordnung (GO). Der Inhalt der GO ist in § 18 Gemeindegesetz geregelt.

Gemeindeordnung zur Genehmigung einreichen

Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt