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Gesuch Ausnahmebewilligung Sammler (klein)

Die Ausnahmebewilligung bezieht sich auf Sammler oder Personen, welche eine Waffe, besonders konstruierte Bestandteile oder verbotenes Zubehör aus anderen Gründen anschaffen möchten.

Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

  • Waffentauglichkeit
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung
  • Führung eines Verzeichnis mit allen im Besitz befindlichen Waffen nach Artikel 5 Absatz 1 Waffengesetz (auf Verlangen vorzuweisen).
  • Formular "Sicherheitskonzept für Sammler von verbotenen Feuerwaffen"

Waffen:

  • Zur halbautomatischen Feuerwaffe umgebaute Seriefeuerwaffe
  • Halbautomatische Handfeuerwaffe verkürzbar ohne Funktionseinbusse auf bis 60cm Gesamtlänge
  • Halbautomatische Handfeuerwaffe für Zentralfeuermunition mit Magazin ab 10 Schuss
  • Pistole mit Magazin ab 20 Schuss

Ablauf

  • Ausgefülltes Formular senden an:
    Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aarau
  • Die Einreichung eines Strafregisterauszugs ist seit 23.01.2023 nicht mehr erforderlich (Online-VOSTRA-Zugriff)

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Gesuch
  • Kopie des gültigen Reisedokumentes oder der gültigen Identitätskarte

Fristen und Termine

Gültigkeitsdauer Ausnahmebewilligung zum Erwerb sechs Monate

Kosten

CHF 50.00

Rechtliche Grundlagen

Waffengesetz und Waffenverordnung

Formulare & Online-Dienstleistungen

Formular Gesuch Ausnahmebewilligung für Sammler; PDF (PDF, 38 KB)

Formular Gesuch Ausnahmebewilligung für Sammler; Word (RTF, 215 KB)

Sicherheitskonzept für Sammler von verbotenen Feuerwaffen (pdf) (PDF, 46 KB)

Sicherheitskonzept Sammler (RTF, 311 KB)

Unterlagen benötigt